Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat heute den Entwurf zur Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetztes (POG) verabschiedet. Dieser soll nun dem Parlament vorgelegt werden.

Dieses gibt der Polizei des Landes die Befugnis zum so genannten verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme - also der heimlichen Durchsuchung von Computern über das Internet. Das Internet werde zunehmend zur Vorbereitung von polizeirelevanten Gefährdungslagen genutzt, hieß es zur Begründung.

Dies betreffe nicht nur terroristische Bedrohungsszenarien, sondern auch andere Fälle schwerster Kriminalität. "Der Polizei müssen in Zeiten neuer Gefahrenlagen, zum Beispiel durch den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität, vor allem aber wegen der zunehmenden Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken neue Kompetenzen eingeräumt werden", sagte Innenminister Karl Peter Bruch.

Ergänzend soll das neue Gesetz der Polizei auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung gestatten. Diese soll zum Einsatz kommen, wenn Telefongespräche nicht wie bisher über eine Schnittstelle beim Netzbetreiber abgehört werden können.

Das ist beispielsweise bei verschlüsselten VoIP-Verbindungen zwischen zwei Rechnern der Fall, wie sie von Skype aufgebaut werden. Die Polizei bekommt somit quasi das Recht, auf den fraglichen Systemen Trojaner zu installieren, die Zugang zur Kommunikation ermöglichen.

Rheinland-Pfalz bekommt Online-Durchsuchung - WinFuture.de