Aus einer Pressemitteilung des Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) geht hervor, dass die für 2011 angedachte Volkszählung „Zensus 2011“ in Deutschland bereits begonnen hat. Angeblich wurden bereits einige Bremer Wohnungsverwaltungen, Genossenschaften sowie Gebäudeeigentümer aufgefordert, die Eigentumsverhältnisse und anderen Informationen betreffend ihrer Räumlichkeiten preiszugeben.
Wie der Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) in einer Pressemitteilung verlauten lässt, hat die für 2011 angedachte Volkszählung in Deutschland bereits begonnen. Bei einigen Bremer Wohnungsverwaltungen, Genossenschaften sowie Gebäudeeigentümern seien bereits die ersten Aufforderungen zur Auskunftserteilung im Briefkasten gelandet.
Für Werner Hülsmann vom AK Zensus ist das ein Unding. Er wirft den verantwortlichen Behörden vor, bereits mit sogenannten Vorbefragungen begonnen zu haben, ohne die Bürger zu informieren, um was es beim Zensus 2011 überhaupt geht. Seiner Ansicht nach „verletzen die Behörden damit ganz klar das 1983 im Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Aufklärungsgebot!“
Karikatur gegen die Erfassung
Die als „Zensus 2011“ bezeichnete Volkszählung wurde bereits letztes Jahr von der damaligen großen Regierungskoalition CDU/CSU und SPD ins Rollen gebracht. Man will mit der Aktion alle in Deutschland lebenden Personen erfassen und dazu erstmals die Datensammlungen der Meldeämter und die der Bundesagentur für Arbeit zusammenführen. Diese Informationen werden dann mit dem neu erstellten Wohnungsregister ausgewertet. Für die Vervollständigung dieses Registers muss jeder Deutsche der Gebäude oder Wohnräume besitzt, detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu etwaigen Mietern machen. Zudem werden circa zehn Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Eine Verweigerung der Auskunft ist nicht möglich. Man droht sogar mit Strafen bis zu 5000 Euro, falls man den Anweisungen nicht Folge leistet.
Für Datenschützer ist dies ein Fiasko und die Vereinigung AK Zensus reichte bereits eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die allerdings noch nicht entschieden wurde.
Wer bereits postalisch dazu aufgefordert wurde Angaben zu seinen Räumlichkeiten zu machen und nicht vor hat der Order der Regierung nachzukommen, dem bietet man auf der Internetseite der „Initiative gegen die Volkszählung 2011“ einige Hinweise wie man sich legal gegen den Zensus auflehnen kann. Da ein schriftlicher Widerspruch allerdings keine aufschiebende Wirkung hat, rät man ausdrücklich zur Eröffnung eines gerichtlichen Eilverfahrens mit der Hilfe eines Anwaltes. So könne man versuchen die Befragungsmaßnahmen im persönlichen Einzelfall auszusetzen.
Quelle: gulli.com - news - view - Zensus 2011 hat begonnen
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Beängstigend, wenn man einmal in Betracht zieht, in welchem Umfang persönliche, personenbezogene und private Daten vom Staat erfasst, gespeichert und zu "Sicherheitszwecken" verarbeitet werden.
Nicht nur, dass über jeden deutschen Bürger detaillierte Informationen zu Wohung, Besitz und Kreditfähigkeit gesammelt und gespeichert werden, wird die Religionszugehörigkeit gesondert behandelt. Somit wäre es Behörden möglich jeden angehörigen des Islam in eine gesonderte Kartei aufzunehem und bei "Bedrohungen" gesonderte Maßnahmen wie Vorbeugehaft einzuleiten.
Beängstigend, wenn ich diese Gedankengänge und Zusammenhänge zusammenbaue... Wer sich weiter über das Zensusgesetz informieren möchte, kann die Seite http://www.zensus11.de als Informationsbasis nutzen. Das Zesusgesetz erweitert die Befugnisse der Behörden, Daten von verschiedene Stellen zu erheben (z. T. auch von Privatunternehmen) um diese zur Erfassung zu nutzen. Im Gegensatz zur Volkszählung im Jahr 1987 werden weit mehr Daten als für eine "Volkszählung" üblich erfasst.