Zitat Zitat von warlock Beitrag anzeigen
@Märtyrer
Da sieht man das du keine ahnung hast!! und einfach drauf los schreibst
Na dann erläuter doch mal
Ist in der Regel immer so, dass nur derjenige, der die Zahlung in Auftrag gegeben hat, rechtlich belangt werden kann - scheissegal wie viele Leute danach mit dem Account eingeloggt waren, das juckt die gar nicht und bringt denen auch nichts.
Aber ja, vermutlich wird wirklich nichts kommen, da die Relation Aufwand <-> Gewinn bei solchen Kindereien nicht hinkommt.