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  1. #1

    Ausrufezeichen Lohnabzug in der Ausbildung

    Hi, ich mache grade eine Ausbildung zum einzelhandelskaufmann.
    Ich bin im 2. Lehrjahr und bin 18 Jahre alt.

    Nun zum Problem. Als wir Inventur hatten habe ich zusammen mit dem Lageristen, Möbel ins Lager gefahren. Dort haben wir sie dann in die Regale verräumt. Da wir nicht gerade ordentlich gearbeitet haben gab es Ärger. Und mir wurde gesagt alles was zerkratzt ist oder beschädigt wird mir im Januar vom Gehalt abgezogen.

    Nun die Frage. Darf man mir das Geld abziehen?
    Ich war zu dem Zeitpunkt noch 17.
    MfG euer "quickgesunde" Shadowgamer

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  2. #2
    bomdidengdidengdigigi Avatar von hersch24
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    Standard

    en scheiss düfen sie, solange du es nicht mutwillig gemacht hast.
    hallo

  3. #3
    W32.iDrop.Gen
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    Standard

    Da du noch in Ausbildung bist, kannst du so tun als wär es dir nicht bewusst gewesen.

    Falls du zugibst fahrlässig gehandelt zu haben musst du bezahlen.

  4. #4
    Stanley Jobson
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    711

    Standard

    Habe folgendes dazu gefunden:

    eine kürzung der ausbildungsvergütung ist nur aus einem einzigen grund zulässig: wenn du unentschuldigt fehlst. in diesem fall darf dein betrieb dir die tage, die du nicht erschienen bist, vom monatlichen lohn abziehen. bei anderen fällen, wie beispielsweise einem schaden, den du verursacht hast, darf dir dein betrieb diesen in rechnung stellen (vorausgesetzt du bist wirklich schuld daran).
    Quelle: DGB-Jugend ~ Lohnabzüge

    Aber am besten du schilderst dein Fall direkt mal dort:
    DGB-Jugend ~ Dr. Azubi

    Die können dir 100% die richtige Antwort geben.

  5. #5
    biep2
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    32

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    Volle Haftung nur bei Vorsatz
    Ein Arbeitnehmer muss nur dann vollständig für einen Schaden aufkommen, wenn er ihn vorsätzlich verursacht. Als Beispiel wird häufig ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. April 2002 (8 AZR 348/01) angeführt: Ein 16-jähriger Auszubildender hatte mit einem Gabelstapler das Tor einer Lagerhalle beschädigt. Seine Chefin wollte den Schaden von 6.900 DM voll ersetzt bekommen. Das BAG entschied aber nur auf „grobe Fahrlässigkeit“ Der Grund: Der Azubi habe den Schadenseintritt zwar für möglich gehalten, aber darauf vertraut, dass er nicht eintreten werde.
    Quelle:
    Wann muss Ihr Azubi für seine Schäden haften?

    Also scheinst du es unter bestimmten Umständen zahlen zu müssen, zumindest anteilig, da du grob fahrlässig gehandelt hast.

  6. #6

    Standard

    Also unter grob fahrlässig verstehe ich etwas anderes.
    MfG euer "quickgesunde" Shadowgamer

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  7. #7
    W32.Lovgate
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    Zitat Zitat von Shadowgamer Beitrag anzeigen
    Also unter grob fahrlässig verstehe ich etwas anderes.

    dann sag das deinem Chef, zeig ihm den Paragraph und gut ist.

    Er kann es dir ja wohl in Rechnung stellen, dann ist ja scheiss egal ob er es vom Lohn abzieht oder dir in Rechnung stellt oder?
    Legends may sleep, but they never die!

    FH ♥

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