Hamburger Landesgericht: Nur 15 € Strafe pro Song
Das Hamburger Landesgericht hat am Mittwoch ein für die Musikindustrie eher negativ ausfallendes Urteil gefällt. Im betreffenden Gerichtsverfahren ging es um einen minderjährigen Jugendlichen, der ohne das Wissen des für ihn verantwortlichen Vaters zwei Musikstücke in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt hatte. Dabei handelte es sich um das Lied “Engel” von Rammstein, sowie um das Lied “Dreh dich nicht um” von Marius Müller Westernhagen.Die vertreter der Musikindustrie forderten insgesamt 600,-€ Schadensersatz für die Verletzung der Urheberrechte. Davon 300,-€ vom Sohn, und 300,-€ vom Vater da er für das Handeln des Sohns verantwortlich sei. Das Landegericht Hamburg sah dies jedoch anders. Der Vater hatte zu keiner Zeit die Möglichkeit das Handeln des Sohns zu beeinflussen, da er zu keiner Zeit über die Veröffentlichung der Lieder bescheit wusste. Die Forderung von 300,-€ würde außerdem in keinem realistischen Bezug zum entstandenen Schaden stehen, da die Titel zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Tauschbörse schon veraltet gewesen seien und nur für kurze Zeit zum Download bereit standen.
Man könne davon ausgehen, dass die die beiden Titel insgesamt ca. 100 mal heruntergeladen wurden. Demnach sei ein Schadensersatz in Höhe von 15,-€ pro Song durchaus angemessen. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.