Scharfes S in deutschen Internetadressen bald zulässig


Das Internet wird wieder ein bisschen deutscher. Das scharfe S - also das ß - in deutschen Internetadressen wird ab Mitte November offiziell erlaubt sein. Damit hat die deutsche Domain-Verwaltung DENIC neben den seit einigen Jahren zulässigen Umlauten ü, ä und ö ein weiteres typisch deutsches Sonderzeichen Internet-tauglich gemacht.
Auf .de endende Internetadressen mit ß werden ab dem 16. November sofort erkannt und sind damit im Browser direkt erreichbar. Das meldete unlängst die DENIC und startete damit die dreiwöchige so genannte Sunrise-Periode. In dieser Vorregistrierungsphase dürfen zunächst nur die Inhaber von Marken und eingetragenen Warenzeichen eine Internetadresse unter einer neuen Domain registrieren. Außerdem dürfen auch die Inhaber einer bereits bestehenden Adresse, die die Buchstabenfolge ss enthält, zusätzlich die passende Adresse mit dem ß registrieren. Nach dieser Phase ist es dann für jedermann möglich, Internetadressen mit "ß" zu registrieren. Bereits seit einigen Jahren sind deutsche Umlaute in Internetadressen zulässig. Davor mussten diese mit ae, oe und ue umschrieben werden.