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  1. #1
    Mahatma Moismois Avatar von moismois
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    Standard Gebührenpflicht für Internet-PCs ist rechtens

    Gebührenpflicht für Internet-PCs ist rechtens

    27.10.2010 11:25
    Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist rechtens. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hervor, das Urteil wurde heute morgen gefällt. Verhandelt wurden die Klagen dreier Personen.
    Aus Sicht der Richter sei alleine die Tatsache entscheidend, ob ein Gerät zum Rundfunkempfang – auf welchem Wege auch immer – fähig ist oder nicht. Da es sich bei den Computern der Kläger um internetfähige Rechner handelte, ist die Zahlung von Rundfunkgebühren an die GEZ unumgänglich. Das Gericht erkannte zwar an, dass diese Erhebung von Gebühren in die Grundrechte eingreifen würde, dieser Eingriff wäre aber nicht unverhältnismäßig.
    Die drei Kläger hatten zuvor vor an den Oberverwaltungsgerichten Koblenz und Münster sowie dem Verwaltungsgerichtshof München versucht, die Gebührenpflicht für unzulässig erklären zu lassen. Diese Verfahren endeten aber jeweils mit Niederlagen, weshalb man sich für die Revision vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht entschied. Ob die Kläger es nun in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht versuchen, ist noch nicht bekannt.
    Seit 2007 müssen für internetfähige PCs und Handys Rundfunkgebühren bezahlt werden, falls kein anderes Empfangsgerät – wie zum Beispiel Fernseher oder Radio – bei der GEZ angemeldet ist. Dabei spielt es laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine Rolle, ob die Geräte tatsächlich zum Empfang genutzt werden oder nicht. Alleine die Tatsache, ob empfangen werden könnte, ist ausreichend. Allerdings haben Personen und Unternehmen in den letzten Jahren schon mehrfach erfolgreich gegen die Abgabe geklagt.


    Quelle: Gebührenpflicht für Internet-PCs ist rechtens - 27.10.2010 - ComputerBase


  2. #2
    Capt'n Crunch Avatar von EpicByte
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    Ist doch Quark, woher sollen die wissen, ob ich nen Tv, Handy, Internet, whatever habe, reinlassen tu ich eh keinen von den Vögeln xO

  3. #3
    Nr. 011828282272727938333 Avatar von Screen
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    Klar, reinlassen tust du die nicht. Die dürfen ohne Gerichtsbeschluss garnicht rein. Die GEZ lässt nicht locker, daher kommt auch ihr schlechter Ruf. Wenn du sagst ,das du keinen PC hast und keinen Internetanschluss und nicht mal ein Internetfähiges Handy werden die Geier es trotzdem irgendwie herausfinden ,weil sie dafür dann dicke Boni bekommen ;D ...z.B. schauen durchs Fenster und sehen einen PC oder TV stehen,dann melden Sie das Gefundenen und bekommen einen Gerichtsbeschluss für eine Durchsuchung . Dann darfst du erstmal nachzahlen und 1000Euro Strafe zahlen...

    Meiner meinung nach ist das reine Abzocke.Viele hören weder Radio ,noch schauen sie TV. Sie benutzen nur das Internet und zahlen Internetgebüren. Da man übers Internet Streams der öffentlich rechtlichen anschauen kann ,verlangen sie Gebühren , obwohl man ihre Diense garnicht nutzt o.0

    Ihr könnt das als Spenden für den Öffentlichen Rechtlichen Rundfunk sehen,weil man deren Dienste nicht nutzen muss ,aber trotzdem zahlen muss ;D
    Geändert von J0hn.X3r (28.10.2010 um 22:59 Uhr) Grund: Fullquote vom vorposter entfernt
    System.out.println("Screen loaded");
    // ICQ: 16951295

  4. #4

    Standard

    Es ist einfach Abzocke !
    Ich bin sowieso für die Abschaffung dieser scheiß GEZ, denn ich z.B. schaue nie öffentlich Rechtliches Fernsehen und von daher können die für mich die Sender gerne auch sperren, brauch ich wenigstens kein Geld rauszuwerfen !

  5. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    noOb (29.10.2010)

  6. #5
    NoClose Wurm
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    Schon lustig das man Gebühren zahlen soll weil ein Gerät zum Rundfunkempfang – auf welchem Wege auch immer – fähig ist .
    Ich krieg ja auch kein Elterngeld nur weil ich ein Gerät zwischen den Beinen hab was fähig ist Kinder zu zeugen.

    WTF

  7. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    Eneth (29.10.2010)

  8. #6
    Trojaner
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    is eh in 3 jahren wurscht...
    jeder haushalt sag ich nur ;(

  9. #7
    Kevin Mitnick
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    Zitat Zitat von Screen Beitrag anzeigen
    schauen durchs Fenster und sehen einen PC oder TV stehen,dann melden Sie das Gefundenen und bekommen einen Gerichtsbeschluss für eine Durchsuchung . Dann darfst du erstmal nachzahlen und 1000Euro Strafe zahlen...
    Den TV den sie da gesehen war, gehört nem Kumpel der den fürs Übernachten mitgebracht hat, der nimmt den morgen früh mit wenn er geht.



  10. #8
    Nr. 011828282272727938333 Avatar von Screen
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    Zitat Zitat von Cristhecrusader Beitrag anzeigen
    Den TV den sie da gesehen war, gehört nem Kumpel der den fürs Übernachten mitgebracht hat, der nimmt den morgen früh mit wenn er geht.

    Laut GEZ: "Es ist völlig egal wer das Gerät besitzt ,es ist nur wichtig wer das benutzt" >.> ...deshalb Zahlen Bars die einen TV für Fußballübertragungen haben eine Sendegebühr ,weil ca. 50 Menschen diesen TV nutzen...
    System.out.println("Screen loaded");
    // ICQ: 16951295

  11. #9
    Mahatma Moismois Avatar von moismois
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    GEZ ist schwul, genau wie justin bieber, wer diese beiden "Dinger" nicht mehr sehen und hörn kann, wie ich auch gibt ein THX


  12. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    FeiieR (29.10.2010), UV238 (29.10.2010)

  13. #10
    Kevin Mitnick
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    Standard

    Du nutzt ihn ja nicht, dein Kollege hat fern geschaut und ihn nach der Übernachtung wieder mitgenommen.
    Du hast ihn nie benutzt.
    Und moismois so einfach bekommt von mir keiner ein THX, is ja nicht so wie thumbs up in Youtube...
    Das ist Free-Hack...



  14. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    noOb (29.10.2010)

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