Du solltest lieber einen Anwalt fragen . Hier bekommst du eher nur Vermutungen und Halbwissen mitgeteilt.
So auch meine Halbwissenversion:
Afaik sind es sowieso 2 verschiedene Paar Schuhe ("private" Urheberrechtsverletzungen -> wenn überhaupt, nur zivilrechtliche Mitteln -> da muss aber erstmal ein Kläger sein)
Abgesehen davon: wie unterscheidet man denn zwischen "legalen" Programmen/Filmen und Warez? Vielleicht sind es ja nur Sicherheitskopien (von Filmen/Programmen) auf deinem Rechner und du hast die Originale+Kassenbons irgendwo? Vielleicht hast du ja die DVDs an deine Freunde verschenkt oder bei Ebay verkauft. Es muss erst zuverlässig nachgewiesen werden, dass es tatsächlich Warez sind - und da sollte man sich nicht allzu doof anstellen. Außerdem, wie gesagt, bei zivilrechtlichem Zeug sollte afaik ein Kläger vorhanden sein.
Btw: Wikipedia: Urherberrechtsverletzung
Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist im Regelfall nicht rechtswidrig. Davon ausgenommen sind Downloads über Peer-to-Peer-Netzwerke, da die dort bereitgestellte Datei meist offensichtlich rechtswidrig im Netz steht. Siehe weiteres unter Filesharing.