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  1. #1
    P0zilei Avatar von Unbekannt.exe
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    Standard Benutzung von Handy in der Schule

    Folgende Problematik, ein Kumpel von mir, kam heute auf mich zu und meinte das sein Lehrer, sein Handy weggenommen hat, er hat auf die Uhr geschaut.
    Er bekommt es nur wieder, wenn die Eltern es abholen, sollten diese nicht kommen, bleibt es bis Schuljahres ende weg.

    Nun ist meine Frage, ob es einen Paragraphen gibt, der soetwas verbietet. Ich verstehe ja, das weggnehmen bis Unterrichtschluss, doch aber nicht, das die Eltern es abholen müssen.

    Mir stellt sich eben die Frage, ob es nicht eine Art Diebstahl ist, das Handy wegzuschließen.

    ich will jetzt weniger, sachen wie "Ja es ist verboten" hören sondern am besten einen Paragraphen.

    Dankeschön

    Mann kann nicht einfach ein großes Kondom über das Internet stülpen damit es "sicher" ist.

  2. #2
    Fortgeschrittener Avatar von Igoar
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    Standard

    Hi erstmal,

    bin zwar schon ein paar Jahre aus der Schule, aber ich kenne es auch noch so, das die Lehrer die Handy´s festhalten bis nach Unterrichtsschluss. Ausser beim Wiederholungsfall dann eben bis die Eltern vor Ort waren.

    Wenn es überhaupt Strafbar ist, dann wird es unter dem § 246 StGB fallen und dieser besagt:


    § 246
    Unterschlagung

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


    (3) Der Versuch ist strafbar.


    Natürlich ist dieses keine Verbindliche Antwort, da ich kein RA bin

  3. #3
    P0zilei Avatar von Unbekannt.exe
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    Standard

    Er sitzt gerade neben mir und meint, es wäre das 2te mal gewesen dieses Schuljahr. Beim ersten mal wurde er verwarnt.
    Das ändert die Sache, denke ich mal ..

    Mann kann nicht einfach ein großes Kondom über das Internet stülpen damit es "sicher" ist.

  4. #4
    Wind & Wasser Avatar von Archy
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    Standard

    Zitat Zitat von Igoar Beitrag anzeigen
    Wenn es überhaupt Strafbar ist, dann wird es unter dem § 246 StGB fallen
    Da greift wohl eher das hier.

  5. #5
    P0zilei Avatar von Unbekannt.exe
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    Standard

    In der Schulordnung steht, das die benutzung von Handys verboten ist aber nicht das es weggeschlossen wird.

    Mann kann nicht einfach ein großes Kondom über das Internet stülpen damit es "sicher" ist.

  6. #6
    Wind & Wasser Avatar von Archy
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    Standard

    Und wieso holen die Eltern das Handy nicht einfach ab?

  7. #7
    Fortgeschrittener Avatar von Igoar
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    Ist eben so eine Sache wie man es auslegen mag.

    Ich habe gerade das hier gefunden:

    Schulgesetz

    dort wird ebenfalls kein genauer Zeitraum erläutert, wielange ein Lehrer Gegenstände festhalten darf. Dies ist normal in der Schulordnung eurer Schule festgehalten.


    § 53 Abs. 2

    (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.
    Würde nochmal in eure Schulordnung nachschauen.

  8. #8
    P0zilei Avatar von Unbekannt.exe
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    Standard

    Arbeiten viel ..
    Natürlich werden sie es abholen, aber es war einfach aus interesse gefragt. Es besteht ja nichteinmal die möglichkeit es schrifftlich zu klären und zu schreiben, das sie bescheid wissen und darum bitten ihm das handy zugeben.

    Also rein aus interesse ob das die Lehrer dürfen


    Ist aber wohl nicht zu einfach zu klären und ich denke mal das, die Lehrer im Recht sind.

    Ok, vielen Dank, hab woanderst gelesen das es maximal 2 wochen sein dürfen.
    Aber wurde soweit aufgeklärt, danke

    Mann kann nicht einfach ein großes Kondom über das Internet stülpen damit es "sicher" ist.

  9. #9
    Sobig Wurm
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    Standard

    es ist nicht strafbar, nicht direkt zu mindest, er hat es dem lehrer ja "freiwillig" gegeben, hätte er, nein gesagt "sie bekommen mein handy nicht", hätte der lehrer nichts machen dürfen.
    wenn er es dir trotz dem wegnimmt ist es diebstahl, aber so wie ich das kenne wird er gesagt haben, "gib mir dein handy, deine eltern können es dann wieder bei mir abholen", und du legst es ihm in die hand, bewegt sich das in der grauzone des gesetzes.
    da wird dann kein richter oder wer auch immer was gegen sagen.
    Geändert von freddy12 (10.11.2010 um 14:29 Uhr)

  10. #10
    Stanley Jobson
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    Meine Schulzeit ist zwar schon mehr als 2 Jahre her.

    es ist nicht strafbar, nicht direkt zu mindest, er hat es dem lehrer ja "freiwillig" gegeben, hätte er, nein gesagt "sie bekommen mein handy nicht", hätte der lehrer nichts machen dürfen.
    Doch er kann was machen und das nennt sich Verweis. Rein theoretisch kann er jedem bei Handybenutzung ein Verweis geben. Viele machen es aber so und kassieren das Handy ein und die Eltern dürfen es abholen. Seit doch froh darüber, dass ihr nicht gleich ein Verweis bekommt.
    Apropos man kann sich zu 100% sicher sein das es legal ist, sonst würde es nicht von so vielen DirektorInnen erlaubt werden(also das Handy wegzunehmen).
    Bei uns war es mal so, da hat ein Schüler sein Handy nicht freiwillig abgeben und hat dafür dann eben den Verweis bekommen.


    Vergiss nicht ein Video zu drehen, wenn er die Problematik bei der Polizeiwache darlegt.
    Ich hoffe das war ironisch gemeint.

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