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  1. #11
    Sobig Wurm
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    Standard

    Zitat Zitat von Boarder Beitrag anzeigen
    Doch er kann was machen und das nennt sich Verweis. Rein theoretisch kann er jedem bei Handybenutzung ein Verweis geben. Viele machen es aber so und kassieren das Handy ein und die Eltern dürfen es abholen. Seit doch froh darüber, dass ihr nicht gleich ein Verweis bekommt.
    Apropos man kann sich zu 100% sicher sein das es legal ist, sonst würde es nicht von so vielen DirektorInnen erlaubt werden(also das Handy wegzunehmen).
    Bei uns war es mal so, da hat ein Schüler sein Handy nicht freiwillig abgeben und hat dafür dann eben den Verweis bekommen.
    ja das ist dann den lehrer überlassen, aber ich wollte ja nur sagen das er "freiwillig" sein handy abegebn muss, bzw der lehrer einen nicht zwingen kann/darf. was er dann als strafe in erwägung zieht, hat damit ja grade nicht zu tun ^^

  2. #12
    dopebisindiehaarspitzen Avatar von Gamok
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    Standard

    Es steht doch meistens dick und Fett in der Haus- und Schulordnung der jeweiligen Schule, dass Handy's, MP3-Player und co. in der Schulzeit in der Tasche zu bleiben haben! Und am Anfang, so war es zumindest bei mir, musst die die Haus- und Schulordnung unterschreiben, damit willigst du (in diesem Falle dein Freund) dem ein.
    Auf gut Deutsch, selber schuld. Was macht er es auch so das man es sieht?

    Und du liegst am Boden, jammerst, 'Boss, das ist nicht fair von dir'.
    Während dir die AK Herz und Nieren perforiert.





  3. #13
    Trojaner
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    hi, ich hab nicht alles gelesen...
    ich weiß jedoch, dass lehrer dies machen dürfen..
    sie dürfen handys oder ähnliches auch bis schuljahresende behalten..
    JEDOCH ist der Lehrer verpflichtet das handy vor den augen des schülers auszuschalten und gegbenenfalls dem schüler die sim-karte aushändigen..
    des weiteren ist die lehrkraft dazuverpflichtet das gut de schülers in dem schul tresor aufzubewahren und im falle eines diebstahls das gerät vom eigenem lohn zu ersetzen..

    (quelle mein neuer lehrer, der im moment schulrecht lernen musste)

    mfg SHOEI

  4. #14

    Standard

    Manchmal kommt es mir vor als würden Sich Schüler nur Sorgen um Ihre "Rechte" machen und weniger um Ihre Pflichten. Lass das Handy doch einfach aus und kauf dir ne schicke Armbanduhr. Das Handy dürfen Sie allerdings einziehen, war bei mir damals auch so.
    MfG euer "quickgesunde" Shadowgamer

    Pah, bah. Puph, dah. Duph, dah. ~ Copyright by [UF(o).]A.

    Mi nombre es Shadowgamer y me encanta Free-Hack



  5. #15
    dopebisindiehaarspitzen Avatar von Gamok
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    Standard

    Zitat Zitat von shoei Beitrag anzeigen
    und im falle eines diebstahls das gerät vom eigenem lohn zu ersetzen..
    Nein, dies stimmt nicht ganz. Manche Schulen besitzen sogar die Dreistigkeit und meinen das sie fuer solche Faelle nicht haften.

    Und du liegst am Boden, jammerst, 'Boss, das ist nicht fair von dir'.
    Während dir die AK Herz und Nieren perforiert.





  6. #16

    Standard

    Ja er darf das.
    In der Schulordnung ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Handybenutzung zu unterbinden, es ist freiwillig. Somit darf die Schule auch darüber entscheiden was sie damit anstellt. Es wird sicherlich irgendwo eine Grenzzeit dafür geben, die kann ich aber nicht sagen. Leider kann man als Schüler da nichts dran machen


    @Dj Hackmaster A Du bist reported. Solch eine kindische/gossige Ausdrucksweise gehört hier nicht rein.

  7. #17
    DateMake Dialer Avatar von Dj Hackmaster A
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    Zitat Zitat von pima Beitrag anzeigen
    Ja er darf das.
    In der Schulordnung ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Handybenutzung zu unterbinden, es ist freiwillig.
    Die Schulordnung ist kein Gesetz, das ist dir schon klar?

    Somit darf die Schule auch darüber entscheiden was sie damit anstellt.
    Falsch. Selbstverständlich nicht. Das Gesetz sieht ein Recht auf Eigentum vor.

    Es wird sicherlich irgendwo eine Grenzzeit dafür geben, die kann ich aber nicht sagen.
    Falsch. Es gibt keine Obergrenze, sondern nur eine Untergrenze. Diese legt fest, dass die Ungestörtheit des Unterrichts gewährleistet sein muss. Sobald diese durch den Gegenstand nicht mehr gefährdet ist, ist er selbstverständlich wieder rauszugeben (s. Grundgesetz)

    Zitat Zitat von pima
    @Dj Hackmaster A Du bist reported. Solch eine kindische/gossige Ausdrucksweise gehört hier nicht rein.
    @pima Du bist nicht reported. Solch ein inhaltlich falscher und fast schon auf Demenz deutender Post gehört hier nicht rein.
    Zitat Zitat von Shadowgamer
    Und solch sinnlosen Kommentare kannst du dir doch bitte sparen. Denn so merkt erst recht jeder das du, nicht nur Körperlich sondern auch Geistig, noch ein kleines Kind und auf dem Nivou eines Sonderschülers bist.
    Rätsel und obligatorischer Haftungsausschluss:

    "Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert."

  8. #18
    Anfänger
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    27

    Standard


    also ich würde sagen das kommt auf die schule drauf an
    ob sie dir es ziehen war bei mir früher auch so bin auch schon raus

    und ja auch wenn du ne lücke findest wie du dem lehrer schaden würdest
    glaube ich kaum das er was unternehmen würde damit den lehrer schadet
    und glaub am ende is dein "Kumpel" der der drunter leidet weil der lehrer ihn platt macht...


    LEHRER HABEN IMMER DEN LÄNGEREN ARM SPRICHWORT VON MEINER MUM!

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