Es steht doch meistens dick und Fett in der Haus- und Schulordnung der jeweiligen Schule, dass Handy's, MP3-Player und co. in der Schulzeit in der Tasche zu bleiben haben! Und am Anfang, so war es zumindest bei mir, musst die die Haus- und Schulordnung unterschreiben, damit willigst du (in diesem Falle dein Freund) dem ein.
Auf gut Deutsch, selber schuld. Was macht er es auch so das man es sieht?
Und du liegst am Boden, jammerst, 'Boss, das ist nicht fair von dir'.
Während dir die AK Herz und Nieren perforiert.
hi, ich hab nicht alles gelesen...
ich weiß jedoch, dass lehrer dies machen dürfen..
sie dürfen handys oder ähnliches auch bis schuljahresende behalten..
JEDOCH ist der Lehrer verpflichtet das handy vor den augen des schülers auszuschalten und gegbenenfalls dem schüler die sim-karte aushändigen..
des weiteren ist die lehrkraft dazuverpflichtet das gut de schülers in dem schul tresor aufzubewahren und im falle eines diebstahls das gerät vom eigenem lohn zu ersetzen..
(quelle mein neuer lehrer, der im moment schulrecht lernen musste)
mfg SHOEI
Manchmal kommt es mir vor als würden Sich Schüler nur Sorgen um Ihre "Rechte" machen und weniger um Ihre Pflichten. Lass das Handy doch einfach aus und kauf dir ne schicke Armbanduhr. Das Handy dürfen Sie allerdings einziehen, war bei mir damals auch so.
MfG euer "quickgesunde" ShadowgamerPah, bah. Puph, dah. Duph, dah. ~ Copyright by [UF(o).]A.
Mi nombre es Shadowgamer y me encanta Free-Hack
Ja er darf das.
In der Schulordnung ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Handybenutzung zu unterbinden, es ist freiwillig. Somit darf die Schule auch darüber entscheiden was sie damit anstellt. Es wird sicherlich irgendwo eine Grenzzeit dafür geben, die kann ich aber nicht sagen. Leider kann man als Schüler da nichts dran machen
@Dj Hackmaster A Du bist reported. Solch eine kindische/gossige Ausdrucksweise gehört hier nicht rein.
Die Schulordnung ist kein Gesetz, das ist dir schon klar?
Falsch. Selbstverständlich nicht. Das Gesetz sieht ein Recht auf Eigentum vor.Somit darf die Schule auch darüber entscheiden was sie damit anstellt.
Falsch. Es gibt keine Obergrenze, sondern nur eine Untergrenze. Diese legt fest, dass die Ungestörtheit des Unterrichts gewährleistet sein muss. Sobald diese durch den Gegenstand nicht mehr gefährdet ist, ist er selbstverständlich wieder rauszugeben (s. Grundgesetz)Es wird sicherlich irgendwo eine Grenzzeit dafür geben, die kann ich aber nicht sagen.
@pima Du bist nicht reported. Solch ein inhaltlich falscher und fast schon auf Demenz deutender Post gehört hier nicht rein.Zitat von pima
Rätsel und obligatorischer Haftungsausschluss:Zitat von Shadowgamer
"Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert."
also ich würde sagen das kommt auf die schule drauf an
ob sie dir es ziehen war bei mir früher auch so bin auch schon raus
und ja auch wenn du ne lücke findest wie du dem lehrer schaden würdest
glaube ich kaum das er was unternehmen würde damit den lehrer schadet
und glaub am ende is dein "Kumpel" der der drunter leidet weil der lehrer ihn platt macht...
LEHRER HABEN IMMER DEN LÄNGEREN ARM SPRICHWORT VON MEINER MUM!