Also erst einmal liegt das Copyright und Urheberrecht bei den Sendern, die die Sendung produzieren (und ausstrahlen).
Natürlich gibt es das sogenannte Zitierrecht:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“
UrhG § 51

Quelle und weiterführende Links auf § 51 UrhG Zitate

Ob dein Video nun darunter fällt, kann letztendlich dir nur ein Anwalt sagen bzw. müsste man das Video auch mal sehen.

Wenn ich mir aber so Youtube angucke, gibt es dort sehr viele Videos die über Neun LIve und andere "Gewinnsendungen" aufklären. Manche sind dort schon seit 2007 und da sie noch auf Youtube sind, hat sich anscheinend auch keiner beschwert. Und wenn du über diese Art von Sendungen aufklären willst und dafür ab und zu einige Beispiele zeigen tust, dürfte dies wohl unter das Zitierrecht fallen.
Siehe hier: Abzocke im Fernsehen " Schlau gewinnt, blöd ruft an" - Echte-Abzocke.de

Ps.: Wenn du es genau wissen willst, dann frag eine Anwalt. Das ist hier keine Rechtsberatung ;-)