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  1. #11
    Css-Suchthaufen Avatar von katerlysator
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    woher ich das weiß was sie berechtnet haben
    Champagner Veuve Clicquot Brut 150 € stand auf der Rechnung =)
    Mfg
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  2. #12
    Stanley Jobson
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    Also wenn ich es richtig verstanden habe, hast du ein Getränk bestellt, welches in der Karte sagen wir für 30€ ausgeschildert ist. Und war auch eindeutig das du dieses Getränk haben willst?
    Sie hat dir dann aber ein anderes gebracht, das mehr gekostet hat?

    So nun du wolltest das Getränk für 30€ und hast auch eindeutig gesagt das du es wolltest. Deshalb kannst du den Kaufvertrag anfechten.
    Ich weiß nicht inwiefern das Arglistig ist. Denn wenn du nun das Getränk für 30€ bestellst und sie dir eins für 50€ bringt, ist das ja schon eine Täuschung.

    Aber wenn du das Geld zurück haben willst, musst du so oder so zum Anwalt. Denn ohne wirst du es nicht zurückbekommen, glaube kaum das die das so raus rücken. Am betsen zum Anwalt und dann(wenn der Rest nicht klappt) zivilrechtliche Schritte einleiten.

  3. #13
    Css-Suchthaufen Avatar von katerlysator
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    Oo^^ Danke für deine mÜHE ABER DA HAB ICH NICHT GEMEINT capslock damn.. =)

    Nein ich meine WIr wollten in eine rBar einen moet, die frau sagt wir haben keinen aber sie hat evt noch einem im keller. Si ebrachte uns diesen dann sagte uns aber nicht den preis etc. Sie berechnette für den Moet einfach den Preis eines teureren Champs. Moet steht aber Standartmäßig nicht auf der Karte =).
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  4. #14
    Stanley Jobson
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    Ok, das ist antürlich jetzt Kompliziert. Ein Vertrag (egal ob es nun ein Kauf- oder in deinen Fall ein Dienstleistungsvertrag(ich nehme mal an das es aus der Flasche war) ist) muss ja auf beidseitigen Einverständnis geschlossen werden. Dies setzt voraus das du den Preis kennst. Ob sie nun den Preis sagen muss, weiß ich nicht. Auf jeden Fall kannst du den Vertrag wegen Irrtum (§ 119 BGB) anfechten. Ob es Sinn macht, kann dir aber letztendlich nur der Anwalt sagen. Also wenn du es wirklich wissen willst und du dein Geld wieder haben willst, bleibt wie oben erwähnt nur der Weg zum Anwalt und zum Schluss zivilrechtliche Schritte.

  5. #15
    Trojaner
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    hm § 121 BGB .. Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119,120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.

  6. #16
    Stanley Jobson
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    @ baammm

    Ich nehme mal an, dass sich der Käufer darüber aufgeregt hat und das er mit den Preis bzw. damit nicht einverstanden ist.

  7. #17
    Trojaner
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    Ja sicher kann man davon ausgehn, das er das tat, aber ob er sich leztendlich nur "beschwerd" hat der ob er sagte er will es quasi "anfechten" kann ich ja nich wissen.

    Jedenfalls würde mich halt intressieren wie das bei Lebensmitteln genau aussieht,
    da du dein Getränk ja konsumiert hast.

    Würde mich ma freun wenn man noch mal das ergebniss erfahren könnte, falls du da weiter gegen vorgehst.
    Evtl. fragst einfach mal bei der Verbraucherzentrale nach!

  8. #18
    Css-Suchthaufen Avatar von katerlysator
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    Standard

    Ich habe mal die Verbraucherzentrale und die Bar angeschrieben.
    Mal schaun was rauskommt. Ich babe von Geschäftsführer eine Unmögliche Antwort bekommen auf meine letzte e-mail.

    Wie siehts aus die bar hat Alk an Minderjährige ausgeschenkt^^ was kann man da machen
    Mfg
    [S] 6 UIN'S

  9. #19
    Bad Times Virus Avatar von Jury
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    Könntest du dem Ordnungsamt oder Jugendamt mitteilen.
    Signatur:

  10. #20
    Stanley Jobson
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    Geh zur Polizei und sag den, das du dort Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt wurde, am besten du nimmst den Minderjährigen gleich mit, damit er als zeuge aussagen kann.
    Am besten du schreibst den Betreiber noch, dass du es zu mindesten melden wirst, dass er Alkohol an Minderjährige ausgegeben hat. Denn das ist Strafbar.

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