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  1. #1
    DateMake Dialer
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    Standard Was dürfen DB Securities?

    Hallo,

    Ich wollte mal fragen was das Sicherheitspersonal der Deutschen Bahn darf.
    Dürfen sie mich aus dem Zug schmeißen, wenn ich nichts randaliert oder den Zug beschmutzt habe?
    Außerdem, dürfen die Gegenstände "Beschlagnahmen" (Tabak z.B. wenn ich nicht 18 bin?)

    Die haben heute nem kollegen von mir den Tabak abgenommen und wollten ihn und mich in Handschellen legen und die Polizei rufen (Wegen einer Packung Tabak).

    Danke schonmal,
    Penguin

  2. #2
    Bad Times Virus Avatar von Jury
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    Rausschmeißen ja (Hausrecht), dich durchsuchen nein, dich festhalten ja (nur bei Verstößen gegen deutsches Recht), Handschellen kp, beschlagnahmen nein
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    penguin (24.11.2010)

  4. #3
    DateMake Dialer Avatar von Dj Hackmaster A
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    Zitat Zitat von penguin Beitrag anzeigen
    Die haben heute nem kollegen von mir den Tabak abgenommen und wollten ihn und mich in Handschellen legen und die Polizei rufen (Wegen einer Packung Tabak).
    Das erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung, sowie wahrscheinlich der Nötigung (zur Aushändigung) und im Falle eines Festhaltens der Freiheitsberaubung.

    Der Besitz von Tabakwaren ist nie strafbar.
    Zitat Zitat von Shadowgamer
    Und solch sinnlosen Kommentare kannst du dir doch bitte sparen. Denn so merkt erst recht jeder das du, nicht nur Körperlich sondern auch Geistig, noch ein kleines Kind und auf dem Nivou eines Sonderschülers bist.
    Rätsel und obligatorischer Haftungsausschluss:

    "Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert."

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    penguin (24.11.2010)

  6. #4
    DateMake Dialer
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    Ist der Besitz von Tabakwaren nicht Strafbar wenn ich unter 18 bin? Zählt doch zum Jugendschutzgesetz, oder?

  7. #5
    DateMake Dialer Avatar von Dj Hackmaster A
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    Zitat Zitat von JuSchG §10
    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

    (2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden.
    Der Besitz an sich ist nicht geregelt.
    Zitat Zitat von Shadowgamer
    Und solch sinnlosen Kommentare kannst du dir doch bitte sparen. Denn so merkt erst recht jeder das du, nicht nur Körperlich sondern auch Geistig, noch ein kleines Kind und auf dem Nivou eines Sonderschülers bist.
    Rätsel und obligatorischer Haftungsausschluss:

    "Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert."

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    penguin (24.11.2010)

  9. #6
    Trojaner Avatar von RancorXYX
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    Standard

    Das schreit mindestens nach einer Beschwerde... Mindestens.
    Rausschmeißen dürfen die dich, aber nur mit gutem Grund - Tabakbesitz alleine gehört vermutlich nicht dazu (außer ihr habt im Zug geraucht), aber genau kann ich das nicht sagen.
    Festhalten, bis die Polizei da ist, bei Strafdelikt schon, einfach so nein.
    Beschlagnahmen dürfen die gar nix, und Handschellen anlegen (o.O) schon mal gar nicht

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    penguin (24.11.2010)

  11. #7
    DateMake Dialer
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    Standard

    Danke für eure Hilfe, Beschwerde ging heute mittag schon raus.

    Bin mal auf die Antwort gespannt.
    Poste wenn es sich erledigt hat / wenn ich weitere Hilfe brauche.

  12. #8
    Anfänger
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    Zitat Zitat von penguin Beitrag anzeigen
    Ist der Besitz von Tabakwaren nicht Strafbar wenn ich unter 18 bin? Zählt doch zum Jugendschutzgesetz, oder?
    Wollte nur anmerken - der Besitz von Tabak ist nicht strafbar (unter.18) , sondern der Verkauf an Minderjährigen ist strafbar.
    Oder irre ich mich?

  13. #9
    Stanley Jobson
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    Standard

    Leute ich habe eine bitte. Bitte beweist eure Behauptungen. Das die Security keine Handschellen anlegen darf ist einfach nur Schwachsinn. ^^
    Werde im nächsten die Security mit DBS abkürzen.

    So also einmal von vorne:

    Erst einmal hat die DBS Hausrecht und darf dich aus dem Zug werfen. Und da ist es ersteinmal egal, was du getan hast. Wenn sie dich raus schmeißen und du hast nichts widerrechtliches getan, hast du natürlich zivilrechtliche Ansprüche. Dürfte aber alles der Ordnung von der Deutschen Bahn geregelt sein.
    Durchsuchen dürfen sie dich nicht. Aber sie können sagen, entweder sie lassen sich abtasten oder sie fliegen aus dem Zug oder kommen erst gar nicht rein. Das gleiche gibt es ja auch immer am Stadion. Dort wird man von S. durchsucht, sonst kommt man nicht rein. Aber das Recht auf eine Durchsuchung haben sie nicht.

    Sie dürfen es nicht beschlagnahmen, aber die Polizei.

    Handschellen anlegen dürfen sich auch, sofern es Verhältnismäßig ist und sich an bestimmte Regeln(Straftat begangen usw.) hält. Das ist nämlich Jedermannsrecht.
    Was man dabei beachten muss steht bei hier: Festnahme – Wikipedia
    Ob das nun auf dein Fall zutrifft, kann ich hier nicht erkennen. Lies dir einfach Wikipedia durch und entscheide dann selber.

  14. #10
    DateMake Dialer
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    Standard

    Also der Deutschen Bahn hat das garnicht gefallen, dass die uns rausgeschmissen haben und die Beiden Securities wurden Gefeuert und dürfen so wie ich das mitbekommen habe nicht mehr mit dem Zug fahren, mit dem ich immer fahre.

    Also, der Fall ist geregelt.

    Danke für eure Hilfe

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