Zitat Zitat von -SFX- Beitrag anzeigen
lieber sfx du hast nicht weitergelesen....

sollte allerdings die polizei dabei sein, besteht ausweispflicht, und die dürfen natürlich unter gewissen voraussetzungen dich auch festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst

und die strafprozessordnung gilt nur für polizisten, nicht für fahrscheinkontrolleure!!!!!!....(letztere dürfen dich auch dann nicht festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst!!!)