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  1. #11
    Neuling
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    Zitat Zitat von -SFX- Beitrag anzeigen
    lieber sfx du hast nicht weitergelesen....

    sollte allerdings die polizei dabei sein, besteht ausweispflicht, und die dürfen natürlich unter gewissen voraussetzungen dich auch festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst

    und die strafprozessordnung gilt nur für polizisten, nicht für fahrscheinkontrolleure!!!!!!....(letztere dürfen dich auch dann nicht festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst!!!)

  2. #12
    Capt'n Crunch
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    zum thread: lies dir die regeln die an jedem bahnhof stehen durch. Da steht dass man die karte solange aufheben soll bis man das bahngelände verlässt.
    --> vermutlich damit man nicht auf dem grundstückt rumlungert.

    Zu der neu entstandenen frage: jeder bürger darf wenn er eine straftat beobachtet hat den täter festhalten bis die polizei erscheint.
    Ausweißpflicht besteht meines wissens nach nur bei polizei, aber solltest du dich dumm anstellen und die haben die vermutung das du schwarz gefahren bist, drüfen sie dich festhalten bis die polizei kommt um die personalien festzustellen.
    bitcoin. Banking Is Necessary. Banks Are Not. - by Lincoln6Echo

    Das ganze Mysql usw is mir zu viel arbeit um es zu lernen

  3. #13
    Stanley Jobson
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    und die strafprozessordnung gilt nur für polizisten, nicht für fahrscheinkontrolleure!!!!!!....(letztere dürfen dich auch dann nicht festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst!!!)
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach den Mund halten.
    Der §127 (1) StPO gilt auch für die Schaffner(Jedermann-Festnahme). also dürfen sie dich aufhalten, wenn du das Ticket nicht vorzeigst, da sie davon ausgehen können, dass du dir Leistung erschlichen hast. Also dürfen sie dich auch noch festhalten wenn du aus dem Zug ausgestiegen bist. Dann müssen sie gleich die Polizei informieren und dürfen dich solange festhalten bis die Polizei da ist oder du das Ticket vorzeigst bzw. den Ausweis freiwillig vorzeigst wenn du kein Ticket hast.

    Und das mit den Müll ist auch dämlich. Die sehen ja wenn du aussteigst an welchen Mülleimer du vorbei läufst und im Notfall gucken die da rein.
    Geändert von Boarder (09.12.2010 um 14:13 Uhr)

  4. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    SFX (09.12.2010)

  5. #14
    DateMake Dialer
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    Sie dürfen dich solange du dich noch auf dem Bahnhofsgelände aufhältst, anhalten und dich nach dem Ticket fragen. Und im Zweifelsfall musst du es aus dem Mülleimer rausholen.

  6. #15
    W32.Klez
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    Darüber hinaus ist es in Hamburg sogar so, das du auf dem Bahnsteig nix zu suchen wenn du keine gültige Fahrkarte hast..... es gibt sogar eine Bahnsteigkarte beim HVV

  7. #16
    Bad Times Virus Avatar von Jury
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    Sie dürfen dich solange du dich noch auf dem Bahnhofsgelände aufhältst, anhalten und dich nach dem Ticket fragen. Und im Zweifelsfall musst du es aus dem Mülleimer rausholen.
    Nope, wenn der Verdacht einer Strafttat gegeben ist, ist die Jedermann Festnahme erlaubt. Diese zählt natürlich auch außerhalb des Geländes.
    Signatur:

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