Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    W32.Lovgate Avatar von Blutonium
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    Standard Dürfen die sowas?

    moinsen,

    war gestern mit meiner Klasse in Köln Innenstadt unterwegs.
    Als ich aus subway raus bin habe ich mir erstmal eine zigarette angemacht. Sofort standen 2 vom Ordnugsamt neben mir. (Ich glaube ordnugsamt hab es nicht ganz verstanden). Aufjedenfall haben die nach meinem Alter gefragt und meinen Ausweis gefordert. Ich meinte das ich 17 bin. Ich weis nicht warum aber ich hab die wahrheit gesagt . Aufedenfall meinte er dann ich solle sofort die Zigarette ausmachen und die Schachtel Zigaretten vernichten denn ich darf unter 18 nicht in der Öffentlichkeit rauchen. Natürlich hab ich die Schachtel anstatt zu vernichten meinem Klassenkamerad gegeben.

    Jetzt mal nur so eine frage dürfen die mich eigentlich nach Ausweis fragen oder mir sagen ich soll die Zigarette ausmachen und meine Schachtel kaputt machen?

    mfg

    Edit: Die meinten entweder Schachtel wegschmeissen oder sie nehmen mir die Schachtel weg.
    Geändert von Blutonium (09.12.2010 um 14:37 Uhr) Grund: Automerged Doublepost

  2. #2
    ***Imperator Asterix*** Avatar von AsterixVSWorld
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    Standard

    Also deine schachtel musst du zu 100% nicht vernichten :-)
    Ausweis ist halt feststellung der presonalien die wollen ja wissen mit wem die reden
    Ob die dir das rauchen verbieten können ist aber echt eine gute frage


    ____Biete ____
    ______Suche_______


  3. #3
    Trojaner Avatar von n1312
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    Standard

    Ich glaube kaum, dass die deine Kippen nehmen dürfen bzw. zu sagen haben die sowiso nichts.

    Die Polizei darf das meine ich zu wissen.
    Zumindestens haben sie mir als ich noch 16 oder Anfang 17 war mal meinen Vodka ausgeleert.

    LG
    JABBER: auf anfrage.

  4. #4
    Stanley Jobson
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    Standard

    Kommt drauf an ob es sogenannte Hilfpolizisten sind

  5. #5
    Bad Times Virus Avatar von Jury
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    Standard

    Also zum ausmachen der Kippe dürfen sie dich schon zwingen, aber der Besitz von Zigarreten unter 18 ist nicht verboten. Nur das Rauchen in der Öffentlichkeit.
    Signatur:

  6. #6
    Richard Stallman
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    Standard

    Eben, kannst ja auch sagen der Rest ist für deine Eltern

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.
    ..
    Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
    ..
    Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
    ..
    Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
    Signatur hat Pause..


  7. #7
    Css-Suchthaufen Avatar von katerlysator
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    Standard

    Sie dürfen deine Zigaretten wegnehmen, bzw sofort vernichten, wenn du Minderjährig bist. Außerdem werden die meißten Polizisten eure Eltern anrufen und Sie daraf hinweisen das du rauchst.Das ist vergleichbar mit einer Softair die man nicht mehr in der Öffentlichkeit mitnehmen darf.Aberm wenn ihr das nächste mal Ärger mit dem ordnungsamt habt, dann ruft die Polizei =), das Ordnungsamt macht auch viele falsche Sachen.
    Dürfen Erwachsene den rauchenden Jugendlichen die Zigaretten abnehmen? Nur die Polizei- und Ordnungsbehörden haben im Rahmen der Gefahrenabwehr das Recht, rauchenden Minderjährigen in der Öffentlichkeit Zigaretten abzunehmen. Alle Erwachsenen sind aber selbstverständlich berechtigt und auch angehalten, rauchende Jugendliche auf die geänderte Gesetzeslage hinzuweisen und sie zum Ausmachen ihrer Zigarette zu bewegen.
    Wenn die Jugendlichen rauchen, verstoßen sie gegen bestehende Gesetze/Verordnungen, dann können die Zigaretten zweifelsfrei sichergestellt werden.
    Wenn sie im Besitz von Zigaretten sind, besteht der Verdacht, dass sie die Zigaretten auch rauchen werden. Um diesem Verstoß vorzubeugen werden die Zigaretten präventiv sichergestellt. Eine erziehungsberechtigte Person könnte die Zigaretten dann bei der Polizei abholen.
    Das Mitführen ist zwar legal, es besteht aber der Verdacht dass geraucht wird. Um dem vorzubeugen können die Zigaretten präventiv sichergestellt werden (z.B. §40 HSOG)
    Quelle: Gutefrage.net
    Geändert von katerlysator (09.12.2010 um 16:59 Uhr)
    [S] 6 UIN'S

  8. #8
    Anfänger Avatar von R1ze
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    Standard

    Zitat Zitat von katerlysator Beitrag anzeigen
    Sie dürfen deine Zigaretten wegnehmen, bzw sofort vernichten, wenn du Minderjährig bist.
    da bin ich mir nicht so sicher,
    im normalfall darf man doch tabak/alkohol ab 16 jahren bei sich führen.
    nur nicht öffentlich konsumieren.

  9. #9
    W32.FunLove Avatar von Cracksoldier
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    Standard

    Zitat Zitat von katerlysator Beitrag anzeigen
    Sie dürfen deine Zigaretten wegnehmen, bzw sofort vernichten, wenn du Minderjährig bist.
    Ich glaube das trifft eher zu wenn du noch nicht im Mindestalter für den
    Besitz von Zigaretten bist d.h. noch unter 16.

    MFG




  10. #10
    Tron Avatar von Rec.127
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    Standard

    Die "Ordnungs"beamten dürfen dich 'zwingen' deine Kippe aus zu machen, sie dürfen sie auch Sicherstellen, aber sie müssen sie dir wieder aushändigen, sobald du mit deinen Eltern bei der Dienststelle aufkreuzt und diese sie zurückverlangen.

    Soviel dazu
    "Wer zu viel riskiert, läuft Gefahr, alles zu verlieren. Wer wiederum zu wenig vom Leben erwartet, bekommt am Ende vielleicht garnichts."
    - Aussage von Tommy Angelo während der Ennio-Salieri-Verhandlung, 1938

    -
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