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  1. #1
    Stanley Jobson
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    Standard DDoS als Aktionsform strafbar?

    Hallo bevor ihr schreibt bitte durchlesen.

    Hier geht es nicht um DDoS aus irgend welche Botnetzen mit Zombies, sonder um gezielte DDoS Attacken mit Freiwilligen(die sich eine Software freiwillig installieren), wie es schon Beispiel bei Visa passiert ist.

    Laut Gesetz dürfte es eine Straftat nach § 303b Abs. 1 StGB sein.

    Nun aber gab es eine Fall in 2001 bzw. 2006. Damals 2001 wollte die Lufthansa Menschen abschieben(durch den Staat legitimiert, also deren Flugzeuge benutzt), die angeblich "illegal" in Deutschland waren bzw kein Asyl bekommen haben. Darauf hin haben sich Online-Aktivisten zusammengetan und durch einen koordinierten zugriff (per Software), denn Server aus Gefecht gesetzt. Damals hat die Lufthansa Strafanzeige gestellt. Der Fall wurde 2006 verhandelt und die Person wurde freigesprochen. (vgl.: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte OLG Frankfurt 1. Strafsenat | 1 Ss 319/05 | Beschluss | Nötigung: Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern | Langtext vorhanden und Online-Demonstration gegen Lufthansa ist nicht strafbar | Strafrecht | News)


    Also was denkt ihr nun? Ist es Strafbar oder nicht?

    Bitte Beitrag lesen, bevor ihr Antwortet.

    Edit: Nur Strafrechtlich, Zivilrechtlich sieht es ja wieder ganz anders aus.
    Geändert von Boarder (13.12.2010 um 20:43 Uhr)

  2. #2
    Kevin Mitnick
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    Standard

    Ist strafbar, keine Frage(nach 303b)
    Allerdings wenn du kein Botnetz betreibst und nur deine eigenen Rechner benutzt, wird dir selbst wenn du erwischt wirst(was einfach nicht passiert) kaum etwas passieren.
    Edit: Zu den Links: Das ist lange her, damals gab es das Anti-DDoS Gesetz noch nicht, dass es seit glaube 2006 gibt im 303b.
    Geändert von Cristhecrusader (13.12.2010 um 20:45 Uhr)



  3. #3
    Stanley Jobson
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    Standard

    Naja dann müssen sie dir doch erst einmal nachweisen das du "mitgemacht" hast, um mit Absicht einen andere einen Nachteil zuzufügen und deshalb den Server gestört hast. Dies ist ja das Tatmerkmal für §303b Abs. 1 STBG

    Ps.: habe in meine Beitrag ja geschrieben, das es nicht um Zombies aus einen Botnetz geht, sondern um freiwillige Teilnahme. Also kein Botnetz

  4. #4
    Anfänger Avatar von _MrKode
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    Nicht verzagen, Anwalt fragen. Hier wird dir kaum jemand Auskunft über ein solches Thema geben können.

  5. #5
    Kevin Mitnick
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    Standard

    Jop auch freiwilliges wird geregelt durch das Anti-DDoS Gesetz.
    Und nachweisen? bei den Anon-Leuten kein Problem, hast du dir das Tool(LOIC) schonmal technisch angeschaut?



  6. #6
    CIH-Virus Avatar von Steiger_mp
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    Standard

    vorallem musste erstmal freiwillige für so nen Kinder-Mist finden
    Gerne würde ich dumme Antworten anderer User zitieren um mein Ego zu steigern. Nur leider passt das halbe Forum nicht in meine Signatur.

  7. #7
    Anfänger Avatar von CSA-Star
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    Standard

    Zudem sind das doch so viele die da mit machen (ob nun freiwillig oder nicht),
    die können doch nicht alle belangt werden.
    Ich habe gelesen das größte Bot-Netz hat 13.000.000 Opfer oder User.
    Also wer will die alle verfolgen?

  8. #8
    Kevin Mitnick
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    Zitat Zitat von Steiger_mp Beitrag anzeigen
    vorallem musste erstmal freiwillige für so nen Kinder-Mist finden
    Siehe Anon <.< Waren ca. 5000 Freiwillige.

    CSA-Star: Die 13 Millionen sind Zombies, die sind kontrolliert, ohne dass die Besitzer das wissen, deshalb werden die auch nicht verfolgt, sondern der, der die unerlaubt kontrolliert.



  9. #9
    Anfänger Avatar von CSA-Star
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    Standard

    Gibt es denn eine Möglichkeit Zombies von Freiwilligen zu unterscheiden?
    Trotzdem weiß ich nicht ob ich mich freiwillig an einer DDos-Attacke beteiligen würde, um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen.
    Also von mir auch "Zivilrechtlich Strafbar", aber selber naja.
    Wobei ich Wikileaks gut finde mit dem was sie machen.

  10. #10
    Kevin Mitnick
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    Standard

    Zitat Zitat von CSA-Star Beitrag anzeigen
    Gibt es denn eine Möglichkeit Zombies von Freiwilligen zu unterscheiden?
    Durch Trafficüberwachung? Nein.
    Durch Hausdurchsung+PC-Mitnahme? Schon eher.
    WikiLeaks macht auch keine DDoSe , das ist Anon, die WikiLeaks nur unterstützen.



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