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  1. #1
    Stanley Jobson
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    23.06.2009
    Beiträge
    711

    Standard DDoS als Aktionsform strafbar?

    Hallo bevor ihr schreibt bitte durchlesen.

    Hier geht es nicht um DDoS aus irgend welche Botnetzen mit Zombies, sonder um gezielte DDoS Attacken mit Freiwilligen(die sich eine Software freiwillig installieren), wie es schon Beispiel bei Visa passiert ist.

    Laut Gesetz dürfte es eine Straftat nach § 303b Abs. 1 StGB sein.

    Nun aber gab es eine Fall in 2001 bzw. 2006. Damals 2001 wollte die Lufthansa Menschen abschieben(durch den Staat legitimiert, also deren Flugzeuge benutzt), die angeblich "illegal" in Deutschland waren bzw kein Asyl bekommen haben. Darauf hin haben sich Online-Aktivisten zusammengetan und durch einen koordinierten zugriff (per Software), denn Server aus Gefecht gesetzt. Damals hat die Lufthansa Strafanzeige gestellt. Der Fall wurde 2006 verhandelt und die Person wurde freigesprochen. (vgl.: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte OLG Frankfurt 1. Strafsenat | 1 Ss 319/05 | Beschluss | Nötigung: Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern | Langtext vorhanden und Online-Demonstration gegen Lufthansa ist nicht strafbar | Strafrecht | News)


    Also was denkt ihr nun? Ist es Strafbar oder nicht?

    Bitte Beitrag lesen, bevor ihr Antwortet.

    Edit: Nur Strafrechtlich, Zivilrechtlich sieht es ja wieder ganz anders aus.
    Geändert von Boarder (13.12.2010 um 20:43 Uhr)

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