hersch 24 könntest du bitte aufhören hier Unsinn zu spamen.
Eine strafrechtliche Anzeige + Gerichtsverfahren kostet für den Geschädigten nichts, solang der Grund nicht erfunden ist.Eine Rechtliche Auseinandersetzung kann sich keiner der beiden Kinder leisten und sollten deshalb weiterhin die Körperlichen Auseinandersetzungen auf dem Spielplatz vorziehen bis einer Stirbt.
Und wo liegt hier der Straftatbestand der Beleidigung vor? Also Unsinn. Mal abgesehen davon, dass es bei Jugendlichen und Jugendstrafrecht eher zu Sozialstunden, als zu einer Geldstrafe kommt. ^^ Mal abgesehen davon das 500€ Schwachsinn ist.Für Beleidigungen könnte man wohl locker 500€ Rechnen
Zur Notwehr, du darfst nur Notwehr anwenden, solang die Bedrohung für dich besteht.