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  1. #31
    Stanley Jobson
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    womit ich bestimmt richtig liege... Der ADAC hat dafür mal einen Katalog aufgestellt da waren auch so dinger wie "Arschficker" bei den 500€ dabei... und ob das mit Sozialstunden abgezahlt werden kann weis ich nicht aber vermute wohl stark das Gegenteil.
    Dies waren beleidigungen gegen Polizisten und Beamte. Zwar gubt es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung nicht, aber denoch wird härter durchgegriffen, wenn ein Beamter beleidigt wird. Da ich aber bezweifle das Person A oder B beamte sind, sind deine Geldangaben nichtig.

    Außerdem hat er doch gesagt das Person A gedsagt hat verpiss dich jetzt, dies dürfte genaus wie "du kannst mich mal" keine Beleidigung sein. Zu mindestens sehe ich den objektiven Straftatbestand nicht erfüllt.

    Anzeige Ja, Gerichtsverfahren Nein. Wenn ! ich betone WENN ein Schuldiger gefunden wurde ( was in dem Fall nie passieren würde ) müssen die Kosten für das Gericht von diesem bezahlt werden( gilt nicht für die Beratungskosten des Anwalts ). Da wie oben schon erwähnt ( aus den bestehenden Infos unverbindliche Meinung ) NIE einer zur Verantwortung gezogen wird müssen wohl beiden ihren "SCHEISS" selbst zahlen.
    Und das ist falsch. Wenn der Beschuldigte frei gesprochen wird trägt die Gerichtskosten (Anwaltskosten nicht mit einbezogen) die Staatskasse. Wir er schuldig gesprochen trägt die Kosten der Beschuldigte. Der der die Strafanzeige gestellt hat, muss gar nichts zahlen, außer er erzählt Unsinn oder nimmt sich ein Anwalt, was aber dann eher für die zivilrechtlichen Ansprüche von Sinn wäre.

  2. #32
    bomdidengdidengdigigi Avatar von hersch24
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    Es gibt keine Beamtenbeleidigung(lange nicht mehr) vor dem Deutschen Gesetz.

    Halt einfach dein Maul und versuch nicht mit mir zu diskutieren.

    Ach und da meine Menschenkenntnis extrem gut ist und ich deine Signatur gelesen habe gehe ich von einer Psychopathischen Persönlichkeitsstörung aus.

    Gott lobe die Anonymität ! zeig mich an wegen Beleidigung !
    hallo

  3. #33
    W32.FunLove
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    Ich versuche mal zu erklären was Notwehr ist.

    Notwehr ist sich oder ein drittes Leben zu Schützen.

    Heist zu deutsch wenn dich oder wenn jemand schwächers angergiffen wird und du hilfst dem dann ist das notwehr.

    MGF Nasenbaer
    Carpe diem !

  4. #34
    A Virtual Card for You Avatar von eprooner
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    Also bei mir war das auch so das war keine notwehr ich musste 200 euro Strafe zahlen wegen schwerer Körperverletzung und er musste auch was zahlen wegen Beleidigung

    Keine Notwehr mir ging es genau so ich musste 200 euro strafe bezahlen wegen schwerer körperverletzung aber mein gegen mann zahlte auch was wegen beleidigungen
    Geändert von eprooner (14.12.2010 um 22:22 Uhr) Grund: Automerged Doublepost

  5. #35
    \:D/ SHOOPDAWHOOP \:D/ Avatar von toxid
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    Person A holt sich ein runter
    Person B hindert ihn daran
    Person A verhaut ihn
    Person B weint

    Notwehr?

    Grammar Nazi
    You must have excellent grammar in your posts to achieve this award.

  6. #36
    Stanley Jobson
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    Zitat Zitat von hersch24 Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Beamtenbeleidigung(lange nicht mehr) vor dem Deutschen Gesetz.
    Bist du des Lesens mächtig? Scheinbar nicht! Das es Beamtenbeleidigung nicht gibt, habe ich oben geschrieben, also ist deine Satz hier einfach nur Fehl am Platz! Hier extra noch mal für dich: " Zwar gibt es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung nicht, aber dennoch wird härter durchgegriffen, wenn ein Beamter beleidigt wird."
    Naja im rum trollen bist du ja ziemlich gut. Deine Beitrag hier im Thread war einfach nur Unsinn und hat nichts zum Erkenntnisgewinn beigetragen.


    Ich versuche mal zu erklären was Notwehr ist.

    Notwehr ist sich oder ein drittes Leben zu Schützen.
    Das ist nicht ganz richtig Notwehr kann man Anwenden, wenn jemand deine persönlichen Rechtsgüter wie z.B. Leben, Körper, Ehre, Eigentum, Freiheit usw. angreift. Natürlich darf zwischen der Handlung und dem angegriffen Rechtsgut kein krasses Missverhältnis herrschen. Das heißt wenn dich jemand übelst Beleidigt (also deine Ehre verletzt) darfst du ihn trotzdem nicht grün und Blau schlagen. Auch ist drauf zu achten, dass die Notwehrsituation während des gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs geschehen muss. D.h. Wenn jemand aus sagen wir 20m entfernung eine Flasche versucht auf dich zu schmeißen, darfst du danach nicht hingehen und ihn schlagen. Da der Angriff ja nicht mehr gegenwärtig ist.
    Edit: Wenn man einen 3. Hilft ist das Notstand oder auch Nothilfe genannt.


    Ich bezweifle mal das eine blaues Auge eine schwere Körperverletzung ist. weder verliert man dadurch sein Seevermögen, noch bleibt man dauernd entstellt (die anderen Sachen kommen ja nicht in Betracht)


    Keine Notwehr mir ging es genau so ich musste 200 euro strafe bezahlen wegen schwerer körperverletzung aber mein gegen mann zahlte auch was wegen beleidigungen
    Aber du hast schon gemerkt, das dein Fall und der hier genannte Fall, zwei verschieden sind?
    Geändert von Boarder (15.12.2010 um 10:37 Uhr)

  7. #37
    Neuling
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    keine notwehr

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