womit ich bestimmt richtig liege... Der ADAC hat dafür mal einen Katalog aufgestellt da waren auch so dinger wie "Arschficker" bei den 500€ dabei... und ob das mit Sozialstunden abgezahlt werden kann weis ich nicht aber vermute wohl stark das Gegenteil.
Dies waren beleidigungen gegen Polizisten und Beamte. Zwar gubt es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung nicht, aber denoch wird härter durchgegriffen, wenn ein Beamter beleidigt wird. Da ich aber bezweifle das Person A oder B beamte sind, sind deine Geldangaben nichtig.

Außerdem hat er doch gesagt das Person A gedsagt hat verpiss dich jetzt, dies dürfte genaus wie "du kannst mich mal" keine Beleidigung sein. Zu mindestens sehe ich den objektiven Straftatbestand nicht erfüllt.

Anzeige Ja, Gerichtsverfahren Nein. Wenn ! ich betone WENN ein Schuldiger gefunden wurde ( was in dem Fall nie passieren würde ) müssen die Kosten für das Gericht von diesem bezahlt werden( gilt nicht für die Beratungskosten des Anwalts ). Da wie oben schon erwähnt ( aus den bestehenden Infos unverbindliche Meinung ) NIE einer zur Verantwortung gezogen wird müssen wohl beiden ihren "SCHEISS" selbst zahlen.
Und das ist falsch. Wenn der Beschuldigte frei gesprochen wird trägt die Gerichtskosten (Anwaltskosten nicht mit einbezogen) die Staatskasse. Wir er schuldig gesprochen trägt die Kosten der Beschuldigte. Der der die Strafanzeige gestellt hat, muss gar nichts zahlen, außer er erzählt Unsinn oder nimmt sich ein Anwalt, was aber dann eher für die zivilrechtlichen Ansprüche von Sinn wäre.