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  1. #11
    Michelangelo Virus Avatar von Kaho
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    hmm zu fall a
    ich bin mir net sicher wie das gesetzt bezüglich verbalen beleidigungen steht, glaube aber gehört zu haben, dass das erst bei handgreiflichkeiten als gewalt gezählt wird
    -> person b hat angefangen?
    außerdem ist (glaube ich wieder) notwehr nur notwehr wenn es eine reflex bewegung war (als sehr kurz nach der aktion eine reaktion kommt)
    bin mir da aber auch net mehr so sichrer ^^

    wo für brauchste das denn ^^ (oder warst du der, der jmd blau geschalgen hat ^^)

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    penguin (14.12.2010)

  3. #12
    Kevin Mitnick
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    Zitat Zitat von Kaho Beitrag anzeigen
    außerdem ist (glaube ich wieder) notwehr nur notwehr wenn es eine reflex bewegung war (als sehr kurz nach der aktion eine reaktion kommt)
    bin mir da aber auch net mehr so sichrer ^^
    Nein, wenn jemand mit ner Pistole auf dich zielt und du nach 20 Minuten deine ziehst und ihn erschiesst, ist das auch noch Notwehr.



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    Archy (14.12.2010), penguin (14.12.2010)

  5. #13
    eicar Avatar von sarex
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    Nope stimmt net habe leztens erst ein ausfürhliches referat darüber gehalten und es stimmt das notwehr nur aus der direkten refelx bewegung nicht strafbar ist also bei handgreiflichkeiten bei einer waffe sieht es anders aus da darfst dich solange verteidigen wie es nötig ist also bis du oder andere nicht mehr in gefahr sind
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    penguin (14.12.2010)

  7. #14
    DateMake Dialer
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    Ich bin Person A und wusste mir nach 4 schnell aufeinenader folgenden Schlägen ins Gesicht nicht mehr anderst zu helfen ^^

  8. #15
    Kevin Mitnick
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    Hättest ihn festgehalten oder ähnliches und nicht 4 mal zurück ins Gesicht geschlagen
    Wie gesagt die Story kommt bei keinem Richter durch.



  9. #16
    DateMake Dialer
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    Hab nur einmal zugeschlagen und festhalten konnte ich nicht, da er nen gutes stück größer und kräftiger war ^^

  10. #17
    Kevin Mitnick
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    Hat er denn gedroht dich anzuzeigen?



  11. #18
    DateMake Dialer
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    Nein, ich weis das von der Schule.
    Das ganze ist inner Pause gewesen.
    Ich hatte heute auch ein Termin mit dem Direktor. Der hat mir gesagt, dass die Polizei in der Schule angerufen hat um meine Daten zu erfragen. Daher weis ich, dass der zur Polizei gegangen ist.

    Allerdings hat der unmittelbar nach der Aktion die ich im ersten Post beschrieben habe zu meinen Kollegen gesagt, dass ich das bereuen werde und so 'nen shit eben.
    Weis jetzt nicht ob man das Konkret als Drohung bezeichnen kann.

    Ich habe bis heute selber nichts von der Anzeige gewusst ^^

  12. #19
    Anfänger Avatar von atze12
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    wenn die polizei fragt warum du ihn geschlagen hast frag sie einfach was sie gemacht hätten ob sie sich als hätten schlagen lassen
    .

  13. #20
    Stanley Jobson
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    Sehr schön, manche könnten hier ja Richter werden, wenn sie ohne viel Hintergrundinfos jetzt schon entscheiden können, ob es Notwehr war oder nicht.

    1. Person A greift Person B verbal an
    Wie verbal angegriffen? Sowohl "Gehst dir noch gut, du kannst mich mal gerne haben" oder schreien ist ein "verbaler" Angriff, sowie "Du Kackbratze hast einen kleinen Schwanz" (Für die Blinden unter uns, diese Sätze sind nur Beispiele). Also wäre schon mal, schön zu erfahren, was sich genau abgespielt hat. Denn zwischen beiden Beispielen ist ja ein Himmelweiter unterschied. Ersteres wäre ja nun mal keine Beleidigung.
    2. Wie gesagt, es kommt drauf an wie der verbale Angriff war und ob sogar Nötigung vorgelegen hat(wenn A z.B.: ganz nah ran gekommen ist)


    Wenn ich es mir das aber so erst einmal angucken, denke ich e, das es eingestellt wird, da wohl beide Personen erheblich am Ausgang der Tat schuld hatten.
    Ob es nun Notwehr ist, wird sich letztendlich vor Gericht raus stellen und kann dir der Anwalt sagen, wenn er die Geschichte genau kennt.

    Apropos: Natürlich ist das Schlagen wegen eine normalen verbalen Angriff, schon ein krasses Missverhältnis der Rechtsgüter.

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