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  1. #21
    DateMake Dialer
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    Das einzigste was ich sagte war "Verpiss dich jetzt sofort".
    Beleidigt habe ich ihn nicht.

    Ich hatte abstand von ihm gehalten (nen halben meter etwa).

  2. #22
    bomdidengdidengdigigi Avatar von hersch24
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    1 - Eine Rechtliche Auseinandersetzung kann sich keiner der beiden Kinder leisten und sollten deshalb weiterhin die Körperlichen Auseinandersetzungen auf dem Spielplatz vorziehen bis einer Stirbt.

    2 - Körperverletzung liegt vor wenn eine andere Person körperlich misshandelt oder geschädigt wurde. <-- geht an den Verletzten.

    3 - Für Beleidigungen könnte man wohl locker 500€ Rechnen( da Jugendjargon ) <-- geht an den Staat und nur ein Teil !! in besonders schwären fällen !! an den Betroffenen.

    4 - Nr.2 und Nr.3 negieren sich da:
    ----------- 2 - Aus richtung beider Personen eine !wissentliche! Handlung zur Körperverletzung ausgeübt wurde die im selben Schadensraum steht(leichte Körperverletzung).
    ----------- 3 - Aus richtung beider Personen eine !wissentliche! Handlung zur Beleidigung ausgeübt wurde die im selben Schadensraum steht.

    natürlich fehlen infos dazu... Falls einer der Beiden z.B. im Rollstuhl sitz dann hat der andere jetzt natürlich kein Leben mehr.


    Meine Meinung:
    Einer dümmer als der andere!

    Manche würden jetzt sagen nächstes mal einfach nichts machen und du hast genug Kohle.... solange nicht Aussage gegen Aussage steht oder du Tod bist(wäre ok wenn die Kräfteverhältnisse nicht passen)..... ich würde sagen wenn sowas passiert dann ist nach dem "fight" schluss und man redet nicht mehr darüber! So wie richtige Kerle das machen(nur Pussys weinen danach rum und meinen ihre Ehre mit einer Anzeige wett zumachen).

    und naja ... KEIN SCHEISS GERICHT WIRD SICH WEGEN EUCH KACKNOOBS DIE MÜHE MACHEN NUR EIN GEDANKE AN DIE SITUATION ZU VERSCHWENDEN DA ES WEITAUS WICHTIGERES GIBT !!!!! (auch wenn Körperverletzung unter die wichtigen dinge fällt zählt DAS nicht dazu)

    ach und ein guter Tipp ! lasst es bitte mit diesen ganzem Kanackenwerkzeug wie Butterfly oder Schlagstöcken das gibt dann richtig ärger. Aber wenn ichs mir recht überlege ist es eig. ne ganz gute sache! wenn ich SPASSTIES euch alle gegenseitig umgebracht habt bis auf den Letzten dann hab ich in der Disco nur noch einen zu "fürchten".

    § 223 StGB Körperverletzung <-- Körperverletzung ua. bitte auch auf wiki nachschlagen.

    § 185 StGB Beleidigung <-- Beleidigung ua. bitte auch auf wiki nachschlagen. Nicht zuschlagen - nachschlagen

    DRECKIGES OPFERKIND

    Alle Beleidigungen sind an den "böseren" der beiden gerichtet! grammatik hab ich keine aber die Rechstschreibshcjeakrgfehler kannt er behalten
    hallo

  3. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    freddy12 (14.12.2010)

  4. #23
    Sobig Wurm
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    wollte jetzt kein neuen thread aufmachen

    wie ist das eig wenn person A der freundin von person B an der arsch greift, und person B dann person A schlägt

  5. #24
    bomdidengdidengdigigi Avatar von hersch24
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    hallo

  6. #25
    Michelangelo Virus Avatar von Kaho
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    @pengu nochmal
    wenn du person a bist, dann hat er dich ja zuerst geschlagen...
    wenn du zeugen hasst, dann hat er angefangen (kann man evtl. dann als notwehr sehen, wobei ich net wie es da mit mehr als einem "wehrschlag" aussieht)

  7. #26
    bomdidengdidengdigigi Avatar von hersch24
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    Zitat Zitat von Kaho Beitrag anzeigen
    @pengu nochmal
    wenn du person a bist, dann hat er dich ja zuerst geschlagen...
    wenn du zeugen hasst, dann hat er angefangen (kann man evtl. dann als notwehr sehen, wobei ich net wie es da mit mehr als einem "wehrschlag" aussieht)
    Schwachsinn !
    hallo

  8. #27
    DateMake Dialer
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    Gibt um die 10 Zeugen, dass er zuerst zugeschlagen hat.
    Und von meiner Seite war es nur ein Schlag, da dann kollegen von mir dazwischen gegangen sind.

    Ich war mir nur nicht sicher, wie das ausgeht weil der nen blaues auge und eben ne kleine Platzwunde hat.

    Der Direktor der Schule hatte auch schon gesagt, dass das ne klare Körperverletzung wäre und eine Anzeige durchaus Sinvoll wäre (für Person B).

    Deswegen war ich eben Verunsichert.

  9. #28
    bomdidengdidengdigigi Avatar von hersch24
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    Zitat Zitat von penguin Beitrag anzeigen
    Gibt um die 10 Zeugen, dass er zuerst zugeschlagen hat.
    Und von meiner Seite war es nur ein Schlag, da dann kollegen von mir dazwischen gegangen sind.

    Ich war mir nur nicht sicher, wie das ausgeht weil der nen blaues auge und eben ne kleine Platzwunde hat.

    Der Direktor der Schule hatte auch schon gesagt, dass das ne klare Körperverletzung wäre und eine Anzeige durchaus Sinvoll wäre (für Person B).

    Deswegen war ich eben Verunsichert.
    Man schmunzelt Lehrer hätten mit Bildung nichts am Hut.
    hallo

  10. #29
    Stanley Jobson
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    hersch 24 könntest du bitte aufhören hier Unsinn zu spamen.

    Eine Rechtliche Auseinandersetzung kann sich keiner der beiden Kinder leisten und sollten deshalb weiterhin die Körperlichen Auseinandersetzungen auf dem Spielplatz vorziehen bis einer Stirbt.
    Eine strafrechtliche Anzeige + Gerichtsverfahren kostet für den Geschädigten nichts, solang der Grund nicht erfunden ist.


    Für Beleidigungen könnte man wohl locker 500€ Rechnen
    Und wo liegt hier der Straftatbestand der Beleidigung vor? Also Unsinn. Mal abgesehen davon, dass es bei Jugendlichen und Jugendstrafrecht eher zu Sozialstunden, als zu einer Geldstrafe kommt. ^^ Mal abgesehen davon das 500€ Schwachsinn ist.


    Zur Notwehr, du darfst nur Notwehr anwenden, solang die Bedrohung für dich besteht.

  11. #30
    bomdidengdidengdigigi Avatar von hersch24
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    Zitat Zitat von Boarder Beitrag anzeigen
    Eine strafrechtliche Anzeige + Gerichtsverfahren kostet für den Geschädigten nichts, solang der Grund nicht erfunden ist.
    Anzeige Ja, Gerichtsverfahren Nein. Wenn ! ich betone WENN ein Schuldiger gefunden wurde ( was in dem Fall nie passieren würde ) müssen die Kosten für das Gericht von diesem bezahlt werden( gilt nicht für die Beratungskosten des Anwalts ). Da wie oben schon erwähnt ( aus den bestehenden Infos unverbindliche Meinung ) NIE einer zur Verantwortung gezogen wird müssen wohl beiden ihren "SCHEISS" selbst zahlen.

    Zitat Zitat von Boarder Beitrag anzeigen
    Und wo liegt hier der Straftatbestand der Beleidigung vor? Also Unsinn. Mal abgesehen davon, dass es bei Jugendlichen und Jugendstrafrecht eher zu Sozialstunden, als zu einer Geldstrafe kommt. ^^ Mal abgesehen davon das 500€ Schwachsinn ist.
    Beleidigung ? es war eine Vermutung aus

    Person A greift Person B verbal an
    womit ich bestimmt richtig liege... Der ADAC hat dafür mal einen Katalog aufgestellt da waren auch so dinger wie "Arschficker" bei den 500€ dabei... und ob das mit Sozialstunden abgezahlt werden kann weis ich nicht aber vermute wohl stark das Gegenteil.

    Jura hmm...
    hallo

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