Im Verfahren gegen vier Beteiligte der Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay liegt dem Obersten Gerichtshof Schwedens (Högsta Domstolen) erwartungsgemäß der erste Einspruch gegen das Ende November ergangene Urteil der Berufungsinstanz vor. Der Anwalt des zu vier Monaten Haft und Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilten Carl Lundström bestätigte den Gang vors höchste schwedische Gericht gegenüber einem Radiosender. Lundström, dem Verbindungen in die rechte Szene nachgesagt wurden, soll die Pirate-Bay-Macher finanziell unterstützt haben.

Lundström und die Pirate-Bay-Gründer Peter Sunde, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg waren im April 2009 wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zu einer einjährigen Haftstrafe und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 30 Millionen Kronen verurteilt worden. Den vier Männern wurde vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für massive Urheberrechtsverletzungen zu bieten. Die Beklagten hatten stets erklärt, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe.

Das Berufungsgericht bestätigte im November 2010 den Schuldspruch gegen drei der Angeklagten, nachdem das Verfahren gegen Svartholm Warg aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden war. Am Strafmaß nahm die zweite Instanz aber Korrekturen vor. Während sie die Haftstrafen für Lundström, Sunde und Neij auf vier bis zehn Monate verringerte, sollen die Verurteilten nun insgesamt 46 Millionen Kronen Schadensersatz zahlen. Es wird erwartet, dass die drei anderen Verurteilten ebenfalls vor den Obersten Gerichtshof ziehen werden.

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