Im Klartext heißt das: Wer "Battlefield 3" auf einem PC spielen will, muss ein Überwachungsprogramm installieren. Im Lizenzvertrag für dieses Programm steht, dass EA und nicht näher benannte Partner Informationen über die Computer-Nutzung und -Ausstattung des Kunden sammeln dürfen. Außerdem darf EA diese Daten zusammen mit nicht näher genannten "personenbezogenen" Daten für Marketing-Aktionen nutzen. Wer das nicht will, dem rät EA: "Installiere oder nutze die Anwendung bitte nicht". Juristen sehen in diesen Bestimmungen Verstöße gegen deutsches Recht. Der Anwalt Thomas Schwenke kommt in einer umfassenden Analyse für das Magazin "
Gamestar" zum Ergebnis:
"Die Nutzungsbedingungen und der Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien von Electronic Arts enthalten umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte. EA nimmt sich über die Nutzungsbedingungen das Recht heraus, einen umfangreichen Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt."
Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, teilt diese Einschätzung: "Diese Nutzungsbedingungen sind null und nichtig", sagt er SPIEGEL ONLINE. Es handele sich hier um eine Eins-zu-Eins-Übersetzung der entsprechenden Dokumente aus den Vereinigten Staaten. Hoeren: "Das ist eine Unverschämtheit."