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  1. #11
    Stanley Jobson Avatar von Bonkers
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    Das ist mit die dümmste Scheiße die ich hier je gelesen hab.
    Herzlichen Glückwunsch!

    Blackberry: der eine typ ist danach gestorben
    Bonkers: Echt?
    Blackberry: jep

  2. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    Asmo (14.12.2011), hl2.exe (14.12.2011), Hu5eL (14.12.2011), Hunter (15.12.2011), NoGo (15.12.2011), nrxpro (14.12.2011), rashidali (14.12.2011), REFLΞX (14.12.2011), sn0w (14.12.2011), Spongshga (14.12.2011)

  3. #12
    Warez Artist Avatar von Spongshga
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    cheate mit dem account über proxy. Lass den Account dadurch bannen und gib ihm seinen Account wieder.
    mfg



    Herrlich, ich bin breit und darf mir diesen geistigen Dünnschiss durchlesen. Mir fallen nur zwei Sachen dazu ein. Gewallt erzeugt gegen Gewalt. Und jeder bekommt das, was er verdient hat.
    Geändert von Spongshga (14.12.2011 um 17:36 Uhr)
    FH'ler-WAREZ-ARCHIV
    Ich bitte um Entschuldigung was meine Rechtschreibung angeht.
    Inoffizielle JDownloader Addons, Plugins, Tools

  4. #13
    Chloë Grace Moretz Avatar von ocz
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    Zitat Zitat von Asmo Beitrag anzeigen
    Und ja er kann dir was über ICQ! ICQ gehört AOL und somit einem der Größten US Provider und treu dem Motto: BigBrother is Waching You! Loggen die nicht nur dein Verlauf sondern auch deine IP etc
    Auch wenn ich stark anzweifle, dass die jede Nachricht mitloggen (viel zu hoher Speicherplatzverbrauch), kannst du davon ausgehen, dass sie IPs loggen. Und das ist ja auch gut so.

    Ein Anwalt kann dan durch Strafanzeige mittels Statsanwalt an deine IP Adresse und somit an deine Anschlusskennung / Anschrift kommen.
    Nochmal, dazu braucht es keinen Anwalt. Eine einfache Anzeige reicht.
    Es ist nur die frage ob es den Beteilichten Personen der Aufwand wert ist wegen nem Gamer Accound!
    Der Aufwand ist ja relativ gering. Dennoch scheuen manche Leute den 20-minütigen Part auf der Wache.

    Du woltest ihm ja "Angeblich" Den Accound Abkaufen ergo ist es ne reine Auslegungssache und kann mit dem verdacht "Trügerrischer Absichten" bez Einfach "Betrugsversuch"
    Es gibt weder einen Tatbestand namens "Betrügerische Absichten" noch einen namens "Betrugsversuch". Hier geht es schlicht und einfach um Betrug. Wie ich schon sagte.

    Wenn du selber noch Minderjährich bist fält es auf deine Eltern zurück
    Auch das ist schwachsinn. Mit 14 Jahren ist man strafmündig und Eltern haften im Allgemeinen _nicht_ für ihre Kinder. Weder zivil- noch strafrechtlich.

    Bei Rechtsthemen sollte man vielleicht nicht einfach nur Posts sammeln wollen sondern auch ein paar _korrekte_ Fakten liefern.

  5. #14
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    Geiler Thread, lange schon nicht mehr so gelacht

  6. #15
    W32.Lovgate
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    Wenn du soviel schiss hast, warum hast du denn nicht schon mal dran gedacht ihm seinen Acc einfach wieder zu geben, ohne den zu versauen ?! ^^

  7. #16
    NoClose Wurm Avatar von Asmo
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    @ocz: spast lass mir mein spass

    Die Loggen auch die Narichten gerade die können sie dir immer wieder vorlegen als Beweise
    - Das Datenaufkommen ist zwahr hoch, aber dan frag ich mich wie hoch muss sie bei der
    Vorratsdatenspeicherrung gewesen sein nochmal ICQ gehört zu AOL.

    Hmm ich frag mich nur woher ich das mit dem loggen weis ev fragste mal disse

    Ich habe auch das Wort Tatbestand eher in Verbindung mit Betrug gemeint Trügerrische Absichten
    ist der Hintergrund mir viel kein anderes Wort ein um Betrug in einer spielerrischen art darzustellen Betrug ist wenn ich ja Vorgebe nach A zu Handeln und aber am Ende mich für B entscheide bsp das verheimlichen eines Defecktes beim Autokauf der den Wert teutlich vermindert hätte wenn er Erwähnt wurden wäre etc blabla....

    Mit 14 ist man nur teilweise Strafmündich!!! Stichwort: Minderjärichkeit Jeh nach Schaden müssen die für zahlen die augenscheinlich die Aufsicht verletzt haben die Eltern bis zum 18 Lebens.j über ihre kinder in gewisser weise haben

    Oder was meinst du warum Eltern blechen müssen wenn söhnchin ihrgendwo was im Torrent Netz gezogen hat?

    Stichwort: Schwäbender Vertrag / Vertragstauglichkeit ist ein Verkleichsmodel um bsp im Laden nen Handyvertrag zu bekommen muss man Volljährich sein zwecks der Haftbarkeit im Jugendalter ist man zwahr bis zu einem gewissen mase haftbar für sein handeln auch in dem Obigen falle aber wirklich Probleme bekommen die Eltern dank den in Blau

    @Topic:
    Spast mehr kann ich dazu nicht sargen xD
    [B] Admin Service (Installation / Wartung / Dokumentation [S] Bezahlung
    [S] Szene Jobbs
    ....
    WHAT THE .....

  8. #17
    Chloë Grace Moretz Avatar von ocz
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    Zitat Zitat von Asmo Beitrag anzeigen
    Ich habe auch das Wort Tatbestand eher in Verbindung mit Betrug gemeint Trügerrische Absichten
    ist der Hintergrund mir viel kein anderes Wort ein um Betrug in einer spielerrischen art darzustellen Betrug ist wenn ich ja Vorgebe nach A zu Handeln und aber am Ende mich für B entscheide bsp das verheimlichen eines Defecktes beim Autokauf der den Wert teutlich vermindert hätte wenn er Erwähnt wurden wäre etc blabla....
    Naja, spielerisch sehe ich das ganze nicht. Wenn du sagst "Ich zahle 30€ für diesen Account" und in wirklichkeit machst du dich damit aus dem Staub, ist das nunmal Betrug.

    Mit 14 ist man nur teilweise Strafmündich!!! Stichwort: Minderjärichkeit
    Falsch. Es gibt keine teilweise Strafmündigkeit. Mit 14 ist man schuldfähig und strafmündig.
    Jeh nach Schaden müssen die für zahlen die augenscheinlich die Aufsicht verletzt haben die Eltern bis zum 18 Lebens.j über ihre kinder in gewisser weise haben
    Auch falsch. Du bringst hier offensichtlich zivil- und strafrechtliche Aspekte durcheinander. Sowohl gegen Jugendliche, als auch gegen Kinder (also auch < 14J) könne zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Eventuell müssen die dann eben später beglichen werden. Was du mit Verletzung der Aufsichtspflicht meinst, ist nicht ganz so einfach (dazu sollte man mal einige Urteile durchgehen, da das Thema nicht ganz objektiv bewertbar ist). Sollten die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (wovon bei so Computergeschichten im Allgemeinen nicht ausgegangen werden kann), so können sich daraus in der Tat Ansprüche des Geschädigten gegen die Aufsichtspflichtigen ergeben. Diese bestünden dann aber _neben_ den ursprünglichen Forderungen.

    Oder was meinst du warum Eltern blechen müssen wenn söhnchin ihrgendwo was im Torrent Netz gezogen hat?
    Ich zitiere mal vom OLG Frankfurt:
    Zitat Zitat von Beschluss vom 20.12.2007 11 W 58/07
    Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte haftet der Internet-Anschlussinhaber grundsätzlich nicht für durch Familienangehörige oder Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen.
    Stichwort: Schwäbender Vertrag / Vertragstauglichkeit
    Du verwechselst scheinbar geschäfts- und schuldfähigkeit (das würde auch deine obigen Aussagen erklären). Die volle Geschäftsfähigkeit erreicht man tatsächlich erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Das hat mit unserem aktuellen Fall aber nur marginal etwas zu tun, da der implizit geschlossene Kaufvertrag zwar schwebend unwirksam war, das aber keinen Einfluss auf die Straftat hat.

    um bsp im Laden nen Handyvertrag zu bekommen muss man Volljährich sein
    Per Gesetz: Nein. In der Realität: Ja.
    Geändert von ocz (14.12.2011 um 23:53 Uhr)

  9. #18
    gooby pls Avatar von nrxpro
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    OT - Elite

  10. #19
    Trojaner Avatar von fitfull
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    FÜR ALLE NUN NOCHMAL ZUM NACHLESEN
    MEINE RECHTSCHREIBUNG IST DAS PRODUKT EINER KRANKHEIT DIE SICH Legastenie NENT kurtz: LRS!
    Zitat Zitat von nrxpro Beitrag anzeigen

    not cool

  11. #20
    gooby pls Avatar von nrxpro
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    Was ist daran schlimm ?
    Ich verurteile ihn ja nicht, ich will ihm damit helfen.


    OT - Elite

  12. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    Hu5eL (15.12.2011), Spongshga (15.12.2011)

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