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  1. #1
    Anfänger
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    Standard Mit Notebook beim "hacken" erwischt

    Abend zusammen,

    brauch mal kurz euren Rat dazu:

    Ich war letzte Woche in der Berufsschule und hatte mein Laptop ans Netz geklemmt, DHCP IP bezogen und gesurft.
    -> Time for Kids Proxy hat genervt also hab ich mich mit dem Standardbenutzer und Passwort aufgeschalten und geschaut was dort so eingestellt ist und den Grundschutz+Passwort geändert.
    Der Laptop war die ganze Zeit in der Klasse und ist ensperrt, jeder kann ihn benutzen.

    Heute morgen kam einer von der Polizei und hat das Notebook sichergestellt.
    Ich wurde ins Sekretariat geholt und mir wurde (Von dem Polizist, Rektor, EDV-Betreuuer) vorgeworfen ich hab den ganzen Proxy verstellt und unzuzgänglich gemacht. Sie haben meine MAC Adresse letzte Woche aus den Logs gefischt, über die der Proxy verstellt wurde und heute darauf gewartet, dass ich mich wieder am DHCP anmelde.

    Ich hab gesagt ja, ich hab mich auf dem Proxy aufgeschaltet um nachzuschauen, und nach 100 mal hin und her zugegeben, dass ich etwas verändert habe.


    1. War das mit dem Polizist,EDVBetreuuer und Rektor schon eine rechtskräftige Aussage bzw. zählt das nur als "Gespräch" und ich werde erst noch bei der Polizei vorgeladen wo mir auch nachgewiesen werden kann, wenn ich etwas sage und etwas nicht ?
    Was ist, wenn ich dort etwas anderes sage?
    Was ist, wenn ich es dort so beschreibe, als hätte ich nichts gemacht, und sage "Es konnte schließlich jeder an das Notebook"

    Weil dieses kurze Gespräch wurde, soweit ich weiß nicht dokumentiert.

    2. Ist es wahrscheinlich, dass er es in seiner Jackentasche mit einem Memogerät aufgenommen hat?! Wenn ja, zählt das ?

    Der Laptop wurde sichergestellt, ist totaler Blödsinn, weil alles über das Webinterface am Proxy verstellt wurde. Keine Ahnung was sie auf meinem Laptop suchen, ausser die MAC Adresse.



    Viel Text aber wäre mir wichtig, wenn ihr euer Wissen/Erfahrung dazugeben könntet.

  2. #2
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    Standard

    Also erstmal keine Panik.

    das mit der aussage war ein großer fehler. Sofort: ich habe nichts getan und desweiteren verweigere ich jede weitere Aussage!

    Du hast den fehler gemacht und hast gesagt das du etwas getan hast. Da ist es (meistens) irrelevant ob du davor über dein Recht zu schweigen informiert wurdest.

    Desweiteren wird das Gespräch auf jedenfall dokumentiert sein, aber nicht aufgenommen.
    Warum auch? Deine Aussage haben Sie ja auch, Zeugen werden dies bestätigen.

    Wie ist die Situation in der Firma jetzt?
    Wenn dein Boss davon wind bekommt wirds ne fristlose kündigung soviel ist sicher.

    Du wirst wahrscheinlich noch eine Vorladung bekommen. Dort musst du NICHT erscheinen. Keiner ist gezwungen bei der Polizei zu erscheinen. Bei Vorladungen vom StAw sieht das glaub ich wieder anders aus

    Solltest dir halt überlegen ob du hingehst allerdings dann mit einem Anwalt... pm an mich, kann dir einen guten empfehlen


    Wie alt bist du?
    Geändert von kInGoFcHaOs (21.12.2011 um 15:22 Uhr)

  3. #3
    W32.Lovgate
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    Standard

    Wäre in diesem Fall eine Falschaussage und würde noch zu mehr Probleme führen als du jetzt schon hast.

  4. #4
    Anfänger
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    Standard

    Danke für die Antworten!

    Und wenn ich sage, ich habe es gesagt, um einen anderen Kollegen zu schützen, der an meinem Notebook bzw. an dem Proxy zu Gange war ?

  5. #5
    Stiller Leser Avatar von aValue
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    Standard

    Zitat Zitat von Slideout Beitrag anzeigen
    1. War das mit dem Polizist,EDVBetreuuer und Rektor schon eine rechtskräftige Aussage bzw. zählt das nur als "Gespräch" und ich werde erst noch bei der Polizei vorgeladen wo mir auch nachgewiesen werden kann, wenn ich etwas sage und etwas nicht ?
    Was ist, wenn ich dort etwas anderes sage?
    Was ist, wenn ich es dort so beschreibe, als hätte ich nichts gemacht, und sage "Es konnte schließlich jeder an das Notebook"
    Ich glaube dass es als rechtskräftige Aussage zählt, die sagen ja nicht umsonst "Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden."
    Schlimmstenfalls kommen Sozialstunden auf dich zu ->Abhörverbot nach § 89 Satz 1 und § 148 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

    Zitat Zitat von Slideout Beitrag anzeigen
    Und wenn ich sage, ich habe es gesagt, um einen anderen Kollegen zu schützen, der an meinem Notebook bzw. an dem Proxy zu Gange war ?
    -> Falschaussage

  6. #6
    Trojaner
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    Standard

    Also welche Konsequenzen könnte es haben?
    EEs ist keiner zu Schaden gekommen. (Vermutung)
    2. Ist es wahrscheinlich, dass er es in seiner Jackentasche mit einem Memogerät aufgenommen hat?! Wenn ja, zählt das ?



    Definitiv!!!!! NEIN denn man muss es dir sagen wenn du aufgezeichnet wirst, es ist gemnau so als wenn dich eine Hotline anruft die muss sich auch rückversichern das du mit der Aufnahme einverstanden bist. (gesetz)
    Es sei denn du hast damit eine straftat begangen, dann kannst du angezeigt werden und der Anwalt kann den Beweis zulassen. ( Ich persönlich denke, dass er dich nicht aufgenommen hat.)

    Im Prozess dürfen heimlich gewonnene Informationen nicht verwertet werden, weil dies den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem eine Frau ihren Mann in der Untersuchungshaft besuchte. Der Besuchsraum wurde abgehört.

  7. #7
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    Standard

    aValue falsch es ist Computersabotage §303b stgb

    (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 202a
    Ausspähen von Daten


    (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.



    Er darf seine aussage jederzeit wiederrufen und eine andere aussage machen!

    Es sollte eigentlich nicht vorkommen das er dafür wegen Falschaussage angeklagt wird
    Geändert von kInGoFcHaOs (21.12.2011 um 15:28 Uhr)

  8. #8
    Anfänger
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    Standard

    Zitat Zitat von kInGoFcHaOs Beitrag anzeigen
    aValue falsch es ist Computersabotage §303b stgb
    Ja hat er auch gesagt, dass es eine Straftat ist, da ich Daten verändert habe.
    Der EDV_Betreuuer musste es wieder in Ordnung bringen (20 Std Arbeitszeit.. ?!) und das muss auf jeden Fall ersetzt werden. Auch wenn das "nur" ~2000€ sind. Für ein Azubi ist es viel.

  9. #9
    Stiller Leser Avatar von aValue
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    Zitat Zitat von kInGoFcHaOs Beitrag anzeigen
    aValue falsch es ist Computersabotage §303b stgb
    Soweit ich weiß gehört unbefugte W-Lan Nutzung nicht zur Computersabotage, kann aber auch sein dass ich mich irre... bin ja schließlich kein Anwalt =)

    Zitat Zitat von kInGoFcHaOs Beitrag anzeigen
    und nein er darf seine aussage wiederrufen!
    Er kann, wenn sie aber rauskriegen dass er es doch war hat er ein Problem...

  10. #10
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    Standard

    aValue 1. war es keine unerlaubte wlan nutzung sondern datenveränderung
    "und den Grundschutz+Passwort geändert."
    2. welches problem hat er dann ? er wird verurteilt wegen der sache mehr aber auch nicht. kein größeres problem als jetzt nur das wenn er gleich die wahrheit sagt die strafe geringer ausfällt

    daher die frage: wie alt bist du, und wurde eine anzeige gestellt?


    Slideout laut deiner schilderung könntest du vielleicht eine aussergerichtliche einigung machen...

    D.H. keine verhandlung, kein jobverlust??

    achja und von wegen W-Lan unerlaubt nutzen:
    Wenn es ungesichert ist, ist es überhaut nicht stafbar!
    Geändert von kInGoFcHaOs (21.12.2011 um 15:36 Uhr)

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