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  1. #11
    Stiller Leser Avatar von aValue
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    Zitat Zitat von kInGoFcHaOs Beitrag anzeigen
    aValue 1. war es keine unerlaubte wlan nutzung sondern datenveränderung
    Stimmt, hast recht...
    Wie alt biste denn Slideout?

  2. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    kInGoFcHaOs (21.12.2011)

  3. #12
    W32.Lovgate
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    Standard

    Damit noch jemand anders gefragt hat!
    Wie alt bist du Slideout?

  4. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    kInGoFcHaOs (21.12.2011)

  5. #13
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    aValue naja befass mich mit dem scheiss ja schon ewig...

  6. #14
    Anfänger
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    Ich bin 19.
    Ich werde die Aussage wiederrufen mit der Begründung, dass ich unter Druck gesetzt wurde, dass die Strafe milder werde wenn ich zugebe, dass ich es war auch wenn ich es nicht war. Und sonst enorme Kosten auf mich zukommen.

    Was meint ihr dazu ?

  7. #15
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    Wenn das wirklich so ernst ist, dann hol dir einen Anwalt.
    Ansonsten besteht die Gefahr, dass du aus der Sache ziemlich schlecht rauskommst.

  8. #16
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    mein vorschlag:

    abwarten. Warte bis ein "Anhörungsbogen" der polzei kommt. und berate dich mit deinem anwalt was du tuen solltest

    wenn du 350 euro hast schreib mir ne pm ich geb dir die nummer von einem anwalt der das für dich regeln wird. Und glaub mir, der hats drauf )

    Du wirst NICHT mit einer ich bin unschuldig durchkommen sorry aber blöd sind die ja auch nicht

    achja zu meiner frage.. es wurde also zur anzeige gebracht??
    Geändert von kInGoFcHaOs (21.12.2011 um 15:58 Uhr)

  9. #17
    Anfänger
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    Nein es wurde noch nicht zur Anzeige gebracht. Der Rektor entscheidet das noch meinten sie. Aber auf jeden Fall wollen Sie die Technikerstunden erstattet bekommen.

    Kurzes Gespräch mit meinem Vater: Er meinte ich soll die Aussage wiederrufen und sagen, ich wurde unter Druck gesetzt. Und auf der Aussage beharren, dass ich am System nichts geändert habe und die Standardzugangsdaten kennt jeder der das Handbuch lesen kann.
    Sch** ist, dass sie wissen, dass es von meinem Laptop kam, d.h. über die MAC haben sie es rausgefunden.
    Aber kann ich dafür strafbar gemacht werden, wenn jeder in diesem Zeitraum Zugang zum Laptop hatte?

  10. #18
    Stanley Jobson Avatar von Bonkers
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    Standard

    Ich kann mir kaum vorstellen dass eine MAC-Adresse als Beweis gilt.
    Die lässt sich schließlich unter Windows sowie unter Linux mit wenigen Handgriffen ändern.
    Ich hätte deine MAC-Adresse leicht stehlen können um dich zu belasten.

    Blackberry: der eine typ ist danach gestorben
    Bonkers: Echt?
    Blackberry: jep

  11. #19
    W32.FunLove
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    Hab zwar von dem rechtlichen keine ahnung, aber ist es nicht so das normalerweise wenn kein außreichender Schutz vorliegt auch keine straftat da is, also wenn ich zum beispiel mein auto offen lasse und jemand klaut ein handy was darin liegt, ist es zwar theoretisch auch Diebstahl weil ja das handy geklaut ist, aber kein einbruch, da das auto offen war...

    Wenn du jetz ja wie gesagt irgendwelche standartbenutzer genommen hast, war ja anscheind kein ausreichender Schutz vorhanden (tür war offen) somit sieht das doch anders aus alshättest du jetz angefangen da irgendwas grobes dran zu tun ?

    MFG Butcher

    EDIT:// und was is das fürn EDV-Betreuer wenn du dich einfach so mit standartbenutzer und Passwort drauf einloggen kannst??

  12. #20
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    Das ist falsch. Das System war geschützt und er hat den schutz umgangen.
    Die Daten waren nicht für ihn bestimmt daher ist es nicht erlaubt ...

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