Zitat Zitat von Bonkers Beitrag anzeigen
Dank WPS ist es nun ein Kinderspiel auch in gesicherte Netzwerke zu kommen (http://code.google.com/p/reaver-wps/).

Und wer sich aus Versehen mit einem Bot infiziert kann als Proxy benutzt werden, so etwas müsste bei einer Urteilssprechung schon berücksichtigt werden.
Wer allerdings seine Festplatten schreddert gesteht die Tat fast schon.

Tatsächlich, gilt das immernoch vor der Staatsanwalt. Konfisziert wird der Rechner, anschließend natürlich trotzdem.
Sollte dann festgestellt werden, dass das Festplatten Medium erst kürzlich bespielt wurde. Dann gilt das ganze schon automatisch als ungültig.

So dumm, wie früher sind Sie nicht mehr. Im Zweifel für den Angeklagten, gilt aber weiterhin. Somit muss, wenn angegeben wird, dass jemand sich in sein Netzwerk eingeklinkt hat, dies auch überprüft werden.