Tatsächlich, gilt das immernoch vor der Staatsanwalt. Konfisziert wird der Rechner, anschließend natürlich trotzdem.
Sollte dann festgestellt werden, dass das Festplatten Medium erst kürzlich bespielt wurde. Dann gilt das ganze schon automatisch als ungültig.
So dumm, wie früher sind Sie nicht mehr. Im Zweifel für den Angeklagten, gilt aber weiterhin. Somit muss, wenn angegeben wird, dass jemand sich in sein Netzwerk eingeklinkt hat, dies auch überprüft werden.