1. Wie wäre es mal mit Sufu benutzen: http://free-hack.com/showthread.php?t=7194
2. Ihr müsst bei Vorladung nicht erscheinen (sogar empfohlen) ---> Bei Polizei nicht, jedoch musst du bei einer Vorladung vom Staatsanwalt bzw. Gericht kommen.
3.Es muss eine Beschreibung des Tatverdachtes&Durchsuchungsumfang drinstehen
(nicht erwähnte Raume etc dürfen nicht durchsucht werden) ---> In Polizeikreisen gibt es für solche nicht erwähnte Räume einen kleinen Trick, der nennt sich Gefahr in Verzug bzw. zur Beweissicherung (kommt hier natürlich immer auf den Fall an ;-) Bei einen ganz normalen Raubkopie Durchsuchung ist ja auch eine Gefahr in Verzug, aber der Artikel ist ja allgemein)
4. - Zeugen dürfen keine Polizisten sein ---> Hier werden meist Leute vom Ordnungsamt bzw aus den Ämtern genommen
5. Könnt den Polizisten sagen, dass ihr euren Anwalt anrufen wollt, und sie “kurz”;P warten sollen ---> Müssen aber nicht warten.


Ps.: Das Fett gedruckte ist meine Erwähnung zu den jeweiligen Punkt.