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  1. #1
    Tron
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    Standard Arbeitgeber Assozial!

    hi leute was da steht ih ehrlich war!

    ich hatte schule und komme wieder zur Arbeit auf einmal erfahr ich das die Kaffe-pausen und andere kleine Pausen verboten sind. Jaa ok dachte ich aber jetzt kommts ich darf mir nicht mal WASSER im Pausenraum holen wenn ich erwischt wird gibts bei dem 3. mal Ne Abmahung

    Das dauert 2 Minuten !

    Ich arbeite an einer Maschine mache Körperliche Arbeiten!


    Darf ich mir sowas Bieten lassen ?

    Falls ich eine Abmahnung kriege könnte ich Dagegen klagen ?


    ich bin noch Azubi!

  2. #2
    <3 catz Avatar von NEAVORC
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    Standard AW: Arbeitgeber Assozial!

    Musst dich mal genauer erkunden aber eigentlich ist der Arbeitgeber verpflichtet die Gesundheit seiner Arbeitskräfte aufrecht zu erhalten und das Trinken ist mit Sicherheit ein Hauptbestandteil gerade beim Verrichten von körperlicher Arbeit.

    Frag mal in der Berufsschule nach oder in der Rechtsabteilung des Unternehmens (falls vorhanden).

  3. #3
    ¯\ (ツ) /¯ Avatar von p0se
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    Standard AW: Arbeitgeber Assozial!

    Gewerkschaften geben bei azubis auch gerne mal auskunft auch wenn du nicht mitglied bist einfach mal versuchen
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    ...

  4. #4
    alte Schule Avatar von styl0r^
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    Standard AW: Arbeitgeber Assozial!

    Vielleicht kannst du ja auch einfach klären, dass du dein Getränk bei deiner Maschine abstellst ?

  5. #5
    Trojaner
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    Standard AW: Arbeitgeber Assozial!

    aber normale Pausen hast du oder?
    Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein.

  6. #6
    Richard Stallman Avatar von Sawyer
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    Standard AW: Arbeitgeber Assozial!

    Während der Arbeit etwas zu Trinken ist im Grunde das gleiche wie zur Toilette zu gehen. Beides muss dem Arbeitnehmer gestattet sein. Bei derartigen Maßnahmen frage ich mich wirklich was das für eine Merkwürdige Firma ist.

  7. #7
    W32.FunLove Avatar von Death~
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    Standard AW: Arbeitgeber Assozial!

    Bei Abmahnungen in diesem Falle, darfst du klagen. Das Arbeitsrecht umfasst fast alle solcher Kleinigkeiten und notfalls dienen dir Präzedenzfälle. Da musst du dir nichts gefallen lassen, aber am Besten erstmal das Gespräch suchen und den außergerichtlichen Weg gehen.
    Achja: Das Wort "Assozial" gibt es nicht.
    Lord, what fools these mortals be


  8. #8
    Trojaner
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    Standard AW: Arbeitgeber Assozial!

    halt die bälle flach sonst bist du weg , ertrage es wie ein mann und nicht wie ne pussy , was meinst du was kfz jungs und leute aufm bau in der ausbildung alles ertragen mussten , du bist kein einzelfall , aber du hast die möglichkeit richtig zu wählen um diese misstände in deutschland zu ändern , falls du legal hier lebst. ;--)

  9. #9
    W32.Lovgate
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    Standard AW: Arbeitgeber Assozial!

    Du machst ne Ausbildung sprich bist in ner Lehre und als lehrling hast du eine ganz normale pause. Und du darfst dir ganz natürlich auch was zu trinken holen ist ca das gleich wie mit dem Wc gang einer hat net stärkere blase und der andre nicht so. Weiß jetzt nicht wie es bei euch in deutschland aussieht mit Gewerkschaft ob du mitglied bist als Lehrling oder nicht? Wenn ja dann ab mit dir zum gewerkschaft und mal nachfragen zwecks lehrlingsrechte.

    Mfg

  10. #10
    Fortgeschrittener
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    Standard AW: Arbeitgeber Assozial!

    Wie deine Wortwahl so ist, scheinst du recht wenig Spaß bei deinem jetzigen Arbeitgeber zu haben. Demnach würde ich die mögliche Abmahnung in die Kategorie "völlig egal" einordnen. Und einmal davon abgesehen. Vor Gericht etc. "Mitarbeiter hat unerlaubt antialkoholische Flüssigkeit außerhalb der festgeschriebenen Arbeitszeit zu sich genommen", da lacht sich doch der Richter selbst kaputt. Es ist nicht nur ein Privileg, sondern ein MUSS, dass du deinen Körper entsprechend versorgst.

    Das ist nun eben ein menschliches Grundbedürfnis. Nahrung. Ebenso der Toilettengang. Und das kann dir kein Arbeitnehmer verbieten. Sicherlich solltest du dich nicht alle 2 Minuten aus dem Büro zu deinem Getränk bewegen. Aber grundsätzlich ist das erlaubt.

    Zwei Gesetzesgrundlagen:
    § 616 BGB (persönliche, nicht erhebliche Zeit der Verhinderung) und
    § 106 GewO (Grundsatz des billigem Ermessens)

    Dürfte kaum zu einem Totalverbot reichen.

    Wie siehts bei euch mit einem Betriebrat aus? JAV?

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