Ja super Ich danke dir regeN ;> denn werd ich da morgen mal antanzen.. @oT: Ma schauen ob ich zur Fuß geh oder mit meinem Ddos Mobile Actc Anon Auto, ich hoffe ich schaffe es zum laden weil ich ja einer anonymen gruppe angehöre muss ich mich maskieren *gegen die wand renn* TROLOLOLOLODas Gesetz verbietet es, die Gewährleistung zu beschränken. Sie darf nicht an Bon oder Originalverpackung als Voraussetzung geknüpft werden. Unter Juristen gilt der Kassenbeleg lediglich als Beweiserleichterung: Wer einen kaputten Fernseher zurückbringt und den Bon vorlegt, kann nicht so einfach mit der Begründung abgewimmelt werden: „Den haben Sie ja gar nicht bei uns gekauft.“ Es ist praktisch, diesen Beleg zu haben – notwendig ist er nicht.