Also mir hat bei einem Krankenkassenwechsel ein Servicemitarbeiter der Techniker Krankenkasse mitgeteilt, dass ich bis zum vollständigen Abschluss der neuen Krankenversicherung meine alte Krankenversichertenkarte nutzen kann, auch wenn der Vertrag ausgelaufen ist. Er erklärte, dass es eine Übergangszeit gibt, in der die alte Krankenkasse noch für ihre ausgetretenen Mitglieder zahlen muss, solange sie noch keine neue Krankenkasse haben. Das soll dazu dienen, dass niemand wegen eines Krankenkassenwechsels auch nur für einen Tag unversichert ist.

Ob es jetzt einen Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen gibt, weiß ich leider nicht, aber ich bin mir fast sicher, dass es diese Regelung dort auch gibt. Deswegen solltest du einfach mal bei der alten oder neuen Krankenkasse nachfragen.