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  1. #1
    Anfänger
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    Standard Ebay - Ware nicht bezahlen

    Ich habe gestern eine Ware für 45€ von einem privaten Verkäufer ersteigert. Da ich aber dieselbe Ware von einem Bekannten günstiger bekommen habe, möchte ich die ersteigerte Ware nicht bezahlen.
    Habe dem Verkäufer nun meine Sachlage erklärt und ihn gefragt ob mein Vorbieter die Ware noch will.
    Mein Vorbieter ist leider nicht mehr interessiert an der Ware.

    Wie sieht es mit weiteren Optionen aus?
    Irgendwie dazu überreden den Verkauf zu stornieren oder einfach nicht mehr melden und eine Verwarnung einzukassieren?
    Muss ich mit einem Brief vom Anwalt rechnen? Was aber mir für einen Sachwert von 45€ sinnlos erscheint.

    Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.

  2. #2
    Support-Hure Avatar von sn0w
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    Standard AW: Ebay - Ware nicht bezahlen

    Da du einen Vertrag abgeschlossen hast musst du auch deinen Teil des Vertrages erfüllen. Das bedeutet: Du musst zahlen und die Ware annehmen.
    http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urt...erbindlich.php
    http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
    Vom Verkäufer wirst du wohl nichts erwarten müssen, aber ebay wird das nicht auf sich sitzen lassen.

    Moral der Geschichte: Erst denken dann handeln.

    Boardregeln | SuFu | Blackmarket | PM

    Fragezeichen und Ausrufezeichen sind keine Rudeltiere!


  3. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    rashidali (31.03.2012)

  4. #3
    Superman Avatar von MarcoPeterino
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    Standard AW: Ebay - Ware nicht bezahlen

    "ebay wird das nicht auf sich sitzen lassen"

    Was sollen die denn schon bitte machen, bei mir haben auch schon viele net gezahlt und von Seiten Ebays wurde nie etwas unternommen!!!


  5. #4
    Sobig Wurm
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    Standard AW: Ebay - Ware nicht bezahlen

    Wenn du nicht bezahlst, eröffnet der VK, wenn er nicht bescheuert ist, einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels, worauf solche Käufer wie du idR nicht antworten. Nach ein paar Tagen schließt er den Fall wieder und bekommt die Verkaufsprovision von ebay wieder, dann wird im Konto des Käufers ein Vermerk wegen des nicht bezahlten Artikels gemacht.

    Wie genau der aussieht weiß ich nicht, da ich immer bezahle, was ich kaufe. Ich schätze, dass einfach der Wert "Einhaltung der Grundsätze" im Mitgliedskonto herabgestuft wird und wenn man es öfter so macht der ebay Account gesperrt wird.

    Mein Tipp an dich: Sei fair und bezahle, was du gekauft hast oder sprich mit dem Verkäufer über einen Ausgleich (bei 45€ könnte es reichen, wenn du ihm 3-5€ als Entschädigung anbietest), dann könnt ihr die Transaktion abbrechen und der VK den Artikel ohne zu großes Verlustrisiko neu einstellen.

    Rein rechtlich gesehen bist du natürlich dazu verpflichtet, den gekauften Artikel zu bezahlen, aber die meisten Deutschen sind noch nicht so behindert und zeigen dich wegen solchem Kram an.


  6. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    Starflow (30.03.2012)

  7. #5
    Trojaner Avatar von KIFBIS
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    Standard AW: Ebay - Ware nicht bezahlen

    kernel hat recht wobei ich dazu sagen muss wenn der verkäufer sein PRINZIP hat kann er dich anzeigen und eine Entschädigung + Waren Preis + Anzeige Kosten auf die drauflassen , somit kostet es dich 5 mal so viel

    Aber dann musst du wirklich pech haben bei so einem kleinen betrag Angezeigt zu werden.

    Wenn der verkäufer kein bock hat, verlangt er einfach von dir einen abbruch des artikels er bestätigt es , der verkäufer kriegt seine ebay provision gutgeschrieben , du eine negative bewertung und die sache hat sich erledigt.

    Jedoch.... kannst du denn verkäufer angst einjagen Wie?

    - Du unterstellst ihn einfach das er mit einem zweiten oder dritten account geboten hat und deswegen der preis so gestiegen ist und du es erst jetzt gesehen hast, dann müsstet ihr schön par email schreiben und du bedrohst ihn mit ebay anwalt blabla...
    und entscheidest dich am nächsten tag einfach auf schließung dieses Falls und die sache hat sich erledigt. Hat bei mir schon einige male funktioniert, jedoch war das wirklich so ..

    Naja lieber bieten und sicher sein das man kaufen will . Ist immer klug

    Viel glück

    Lg
    Zuhälter von # sn0w #

  8. #6
    Fortgeschrittener
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    Standard AW: Ebay - Ware nicht bezahlen

    Zitat Zitat von KIFBIS Beitrag anzeigen
    Jedoch.... kannst du denn verkäufer angst einjagen Wie?

    - Du unterstellst ihn einfach das er mit einem zweiten oder dritten account geboten hat und deswegen der preis so gestiegen ist und du es erst jetzt gesehen hast, dann müsstet ihr schön par email schreiben und du bedrohst ihn mit ebay anwalt blabla...
    Jo ich lege auch immer mein mindestgebot auf 1.000.000€ pro Artikel fest und wenn dann ein "Kollege" des Artikeleinsetzers dafür bietet sagte ich '"HEY ABER DEIN KOLLEGE HAT GEBOTEN".
    (Achtung Ironie!)
    Du setzt mit deinem Gebot den Mindestpreis fest den du bereit bist für diesen Artikel zu bezahlen und gehst gleichzeitig einen Vertrag ein. Ich rate dir auch zu zahlen, es ist einfach fairer so und wenn der Einsteller wollte könnte er dich verklagen, was aber wie kernel32.dll erwähnt hat nicht oft passiert. Das was Kifbis geschrieben hat ist natürlich totaler Blödsinn. (rechtlich gesehen)

  9. #7
    Sobig Wurm
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    Standard AW: Ebay - Ware nicht bezahlen

    Zitat Zitat von KIFBIS Beitrag anzeigen
    Wenn der verkäufer kein bock hat, verlangt er einfach von dir einen abbruch des artikels er bestätigt es , der verkäufer kriegt seine ebay provision gutgeschrieben , du eine negative bewertung und die sache hat sich erledigt.
    Verkäufer können leider keine negativen Bewertungen geben.

    @corruption Was du meintest heißt Maximalgebot.


  10. #8
    Trojaner Avatar von Upperchen
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    52

    Standard AW: Ebay - Ware nicht bezahlen

    Also bei gewerblichen Händlern hab ich auch schon Dinge gekauft und bei den meisten hat man ein Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht. Das gilt allerdings nicht für private Händler. Natürlich kann man Fragen ob man den Kauf noch stonieren kann, aber der Händler ist dazu nicht verpflichtet, also muss man es zahlen, wenn der Händler es will.

    Ich hatte mal ein Problem mit einem Händler, der hat mir keine E-Mail geschickt mit Zahlungsdaten und ich hab die Ware dann wo anders bestellt. Plötzlich meldet sich der Händler doch wieder (Privatperson) und um Rechtsstreitigkeiten zu entgehen hab ich dann widerwillig doch bezahlt.

  11. #9
    Anfänger
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    Standard AW: Ebay - Ware nicht bezahlen

    Habe den Verkäufer nun 10€ als Entschädigung angeboten, er lehnt aber ab.
    Werde wohl einfach die Sache ignorieren und mal schauen was kommt.

    Wie hoch ist denn das Risiko, das ich ein Brief vom Anwalt bekomme?
    Muss ich die Anwaltskosten dann auch tragen wenn ich nach der Mahnung bezahlt habe?
    Geändert von prada (02.04.2012 um 20:09 Uhr)

  12. #10
    NoClose Wurm
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    Standard AW: Ebay - Ware nicht bezahlen

    wenn du nach abgelaufener frist zahlst,vorweggenommen selbige wurde dir gesetzt, kommen auch die damit verbundenen folgekosten auf dich zu.

    Wie hoch ist denn das Risiko......
    was willst du hören, bei 45€ = gering oder 3%?

    das kommt wohl auf den verk. an und seinen status in beziehung zu einen ra.
    bei einem solchen preis und der tatsache dass selten eine ra-statusbeziehung relevant besteht, kannst du dir deinen stand selbst ausrechnen, allerdings verstehe ich das problem nicht.
    ursächlich bist du, kauf und verkauf das teil anschließend wieder, wenn der verk. dein 10€ angebot tatsächlich ausgeschlagen hat.
    dann sitzt du am hebel, jetzt aber nicht.

    ....richte dich blos nicht nach dem KIFBIS erguss, das zieht nur den fred runter.

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