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    Standard Fast 4 Jahre für Kino.to Programmierer

    Der Programmierer der Streaming-Plattform Kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und 10 Monaten verurteilt worden.
    Die Staatsanwaltschaft wollte noch mehr.




    Der frühere Programmierer des illegalen Internetfilmportals Kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
    Das Landgericht Leipzig sprach ihn am Mittwoch der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig.
    Das Strafmass ist das höchste in den bisher fünf Verfahren gegen ehemalige Kino.to-Mitarbeiter.

    Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verlangt.
    Dieser Forderung hatte sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) als Nebenklägerin angeschlossen. Weil die Verfahrensbeteiligten unmittelbar nach dem Urteil Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.

    «Geistiger Vater von kino.to»
    Der Staatsanwalt nannte den Angeklagten den «geistigen Vater, Schöpfer und Architekt dessen, was wir als Kino.to kennen» und einen «Gott in der Programmierung».
    «Sie haben alle drei Versionen von Kino.to geschaffen», warf er ihm vor. «Sie hatten die Macht und Herrschaft über die gesamte Technik von Kino.to.»
    Der Ankläger hielt dem 29-Jährigen zugute, vom Zeitpunkt seiner Festnahme am 8. Juni 2011 an umfangreich ausgesagt und die Strafverfolgung gegen ihn möglich gemacht zu haben.
    Bastian P. war voll geständig. Während sein Vater im Gerichtssaal anwesend war, sagte der 29-Jährige, er wolle sich bei allen Beteiligten und seiner Familie entschuldigen.
    Hätte er die Gefahr der Strafverfolgung als gross genug eingeschätzt, «hätte ich es nicht gemacht».
    Sein Verteidiger verwies darauf, dass in einem früheren Ermittlungsverfahren gegen ein Vorgängerprojekt des mutmasslichen Kino.to-Chefs Dirk B. nicht gegen P. ermittelt worden sei. P. hatte dies ebenfalls programmiert, B. eine Geldstrafe erhalten.

    Russische Server
    Beim Internetfilmportal Kino.to handelte es sich um eine Website, auf der sich sogenannte Links befanden.
    Mit diesen Verweisen wurden die Nutzer des Portals zu den Servern umgeleitet, auf denen die Betreiber Filme und Fernsehserien gespeichert hatten.
    Zunächst waren Server in den Niederlanden angemietet worden, später wichen die Kino.to-Betreiber auf russische Server aus, um möglicher Strafverfolgung zu entgehen.
    Bei Kino.to handelte es sich um ein Streamingangebot. Das bedeutet, dass die Nutzer die Filme und TV-Serien nicht auf ihre eigenen Computer heruntergeladen haben, sondern als Datenstrom betrachten konnten. Einnahmen erzielten die Betreiber vor allem aus Werbung, die in der Regel als Werbebanner auf der Seite auftauchte.
    Beim Anklicken dieser Banner wurden die Nutzer wiederum auf andere Internetseiten umgeleitet. Teilweise versteckten sich dahinter teure Abofallen, wie deutsche Konsumentenschützer warnten.

    150 000 Euro pro Monat

    Die Werbung auf den Seiten von kino.to war von einem Wiener Unternehmer organisiert worden.
    Er soll monatlich Werbeeinnahmen in Höhe von rund 150 000 Euro an die Kino.to-Betreiber überwiesen haben.
    Täglich sollen mehr als vier Millionen Nutzer die Seite besucht haben, um sich Filme und Fernsehserien kostenlos anzusehen.
    In den vier vorausgegangenen Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig hatten Kino.to-Mitarbeiter Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten erhalten.
    Noch offen ist die Zulassung der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen den mutmasslichen Kino.to-Chef Dirk B. durch das Gericht


    Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/sto...no-to-20031074
    Geändert von pysnake (11.04.2012 um 16:33 Uhr)

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