Piraten.Empörtmodus = ON;
Ey was soll das?
Der hat doch nur ein bisschen Geld verdient?
Wurden die Leute bestraft,
die Hiroshima bombardiert haben?
Wo ist Anonymous jetzt?
Wo ist #OpStGB,
warum wird das StGB nicht ddosed?
Piraten.Empörtmodus = ON;
Ey was soll das?
Der hat doch nur ein bisschen Geld verdient?
Wurden die Leute bestraft,
die Hiroshima bombardiert haben?
Wo ist Anonymous jetzt?
Wo ist #OpStGB,
warum wird das StGB nicht ddosed?
Die schöne Zeit die er verbracht hat mit der ganzen Kohle die er bei dem Kram verdient hat wird jetzt halt durch nen Gefängnisaufenthalt ausgeglichen. Find ich nur fair ...
Freiheit stirbt mit Sicherheit
Da du diese Aufgabe uns allen überträgst fühle ich mich geehrt hier ein weiteres Mal eine Diskussion zur Strafrechtstheorie anstimmen zu dürfen!
Gesucht wird eine bezüglich der Verwerflichkeit einer Straftat ordnungserhaltende Abbildung von der Verwerflichkeit der Straftat auf das zugehörige Strafmaß.
Im Weiteren wird eine Menge von Axiomen und Schlussregeln gesucht, die diese Abbildung eindeutig charakterisieren (Paragraphen für unser Free-Hack'sches StGB).
Im Folgenden wäre dann noch die Widerspruchsfreiheit zu beweisen.
Dass eine solche Abbildung nicht existiert habe ich in einem früheren Post schonmal bewiesen; vielmehr wäre ich an euren Ideen zu einer möglichst konsistenten Strafrechtstheorie interessiert, die möglichst nicht von der Auslegung abhängen sollte.
Anderes Thema: was habt ihr eigentlich immer alle mit eurer Kinderschänderei; zugegeben: das ist schlimm und es wird zu Recht bestraft, aber mir geht dieses monotone "ich bin nicht schlimm; ich ficke ja keine Kinder"-Gelaber langsam gehörig auf den Senkel. Völkermord wiegt für mich schwerer als solche Verbrechen; bringt doch mal ein wenig Farbe in die Diskussionen rein. Aber gut; hier gleich eine Themenbezogene Aufgabe:
"Ist das Vergewaltigen von Kindern (prinzipiell) schlimmer als das Vergewaltigen von Erwachsenen?"
Schließlich werden beide Personen wohl für eine lange Zeit (wenn nicht sogar für den Rest ihres Lebens [was in manchen Fällen zusätzlich dann noch sehr kurz ausfällt...]) mental stark geschädigt und die eigentliche Handlung an beiden ist dasselbe. Mit übermäßig ausgenutzter Schwäche kann das an sich auch nicht so viel zu tun haben, da viele Frauen körperlich Männern auch unterlegen genug sind (soll nicht sexistisch gemeint sein; hängt ja mit dem Körperbau und der Muskulatur zusammen).
Also bitte: diskutiert! Was ist prinzipiell schlimmer? Sind beide Verbrechen prinzipiell gleich schlimm? Begründung?
Ich bin mal gespannt (:
P.S.: mit "prinzipiell" meine ich jetzt, dass man im Tatbestand wirklich nur das Alter des Opfers variiert und nicht zusätzlich noch Parameter hinzufügt, wie "Opfer wurde anschließend getötet" oder ähnliches.
PDFTT cr3w a.E. — ReiDC0Re, lindor, Sera, berry
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Ehrenwerte Mitglieder im Ruhestand: OpCodez, SFX.
"Was sich blackberry gerade denkt" — Vorsicht! Frei laufender Wahnsinn!
Zitat von fuckinghot19: "PS: Blackberry ist auf FH der Trollkönig ^^."
An dieser Stelle danke ich all meinen Fans und Hatern gleichermaßen ^.^
Ich denke du willst darauf hinnaus das man "Äpfel nicht mit Birnen" vergleichen soll? Weil Raumkopierer und Vergewaltigung?
Ich wollte eig mehr auf die Strafe hindeuten die "so gegeben" nicht Recht ist! Begründen kann ich das nicht ausser mit dem freien Menschenverstand.
mfg anon_n00j
ps. kann auch sein das ich dich jetzt voll falsch verstanden hab^^ denn sorry
Das Beispiel mit den Äpfeln und Birnen ist gut, aber genau solche Vergleiche stellt man doch indirekt in der Straftheorie an.
Schließlich bekommst du auf eine Birne vier Jahre Freiheitsstrafe und auf einen Apfel nur ein Jahr. Ich frage nun also: wie viele Äpfel sind für dich eine Birne?
Ist mir klar geworden und ich kann deinen Standpunkt absolut nachvollziehen. Verbrechen ein Strafmaß zuzuordnen sollte doch irgendwie im Idealfall eine Möglichkeit geben die Verwerflichkeit von Verbrechen anhand des Strafmaßes vergleichen zu können.
Der Wunsch dies tun zu können ist intuitiv und doch sicher auch gerechtfertigt. Willst du dies aber tun können, so musst du zunächst weitere Überlegungen anstellen. Dazu ein Problem:
"Wieviele Autos muss ich stehlen, damit ich in der moralischen Verwerflichkeit eine Vergewaltigung zusammen bekomme?"
Der Zusammenhang zum hiesigen Thema ist evident: wie viele Raubkopien muss ich anfertigen um 4 Jahre Gefängnisstrafe zu verdienen?
Ein weiteres Problem an der Kritik "Raubkopierer werden offenbar stärker bestraft als Vergewaltiger", dass hier ein Verbrechen in großem Stil vorliegt. Ich kann dir versichern, dass du wegen deiner privaten Musiksammlung zuhause weniger Probleme bekommen würdest, als wenn du eine Frau vergewaltigst. Solltest du dich nun dazu entscheiden 100 Frauen zu vergewaltigen, dann kann ich dir Versichern, dass dein Strafmaß die 4 Jahre übersteigen würde. Du hättest also in gewisser Weise deine intuitive Ordnung "Raubkopierer < Vergewaltiger" wiederhergestellt.
Dazu jetzt aber das schon eben angesprochene Problem: wenn du jetzt (für dich persönlich; unabhängig vom StGB) ein Strafmaß für eine "normale" (absichtlich in Anführungszeichen, weil diese Bezeichnung offensichtlich für sich gesehen schon nicht wirklich klar ist) Vergewaltigung festsetzt und ein Strafmaß für einen "normalen" Raubkopierer: wie addieren sich deine Strafmaße dann für einen "übernormalen" Raubkopierer (also: "wie viele GB Musik/Filme/Spiele/wasauchimmer musst du haben um das vom Strafmaß mit einer Vergewaltigung gleichzusetzen?")
Freier Menschenverstand ist es mit nichten, der einem Verbrechen eine Zahl zuordnet. Das sind Festlegungen (die mitunter auch recht willkürlich sein können; siehe Rechtspositivismus).
Unsere Hoffnung kann nur sein, dass diese Festlegungen unserer Intuition gegenüber konsistent ist.
Und damit du nicht mit der Angst leben musst mich evtl. falsch verstanden zu haben, alles noch mal kurz und prägnant in einer Aufforderung:
"Wenn du mit der aktuellen Rechtslage unzufrieden bist, dann zeig mir wie du es besser machen würdest!"
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Zitat von fuckinghot19: "PS: Blackberry ist auf FH der Trollkönig ^^."
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allegorisch gesehen steht Justitia für die Gerechtigkeit in der Rechtsprechung jedoch sollte man sich auch manchmal fragen, aus welchem Blickwinkel dieser Bezug rechtfertigend ist und aus welchem total absurd.
(wen dies verwirrt: willkommen in meiner Welt)
die frage stellt sich so nicht, das sollte man auch nicht weiterdenken.
die folgen wären schlimmer als es eh schon ist. der gerechtigkeit oder das was man von ihr hält wäre dies nur zusätzlich abträglich.
die evidenz liegt hier alleinig in der unwägbarkeit. es gibt immer eine schier unmöglich anzahl von beteiligten einflussfaktoren, wie …….
wer ist opfer, wer täter. hier sind keine namen entscheident, sondern eher gesellsch. aspekte
wer bzw wessen intressen stehen hinter der klage.
wie ist der richter gestrickt, ist er beeinflussbar oder standhaft auch unter gewissen bedingungen.
wird seine tagesform von priv. oder dienstlichen gründen beeinflusst
oder aber auch besonderst trivial, hatte der richter ein zufrieden stellendes frühstück?
das steht natürlich für vieles mehr und die kombination von anderen ansätzen.
fakt ist, recht ist ≠ recht
zudem ist dem subjektiven empfinden verschiedener leute gerecht zu werden sowieso unmöglich.
Egal ob nun Äpfel und Birnen oder "Raub"kopie und Kindesmissbrauch, für
mich ergeben alle Äpfel dieser Welt immernoch keine Birne.
Aber davon ab, ist die Aussage, dass Uhrheberrechtsverletzungen härter
bestraft werden als der Missbrauch Minderjähriger, eh Kokolores.
Proof?
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind)
vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.htmlVerursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und
176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe
lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Wobei noch anzumerken sei das ersteres eine Straftat und letzteres ein Vergehen ist. (Also werden hier im doppelten sinne Äpfel mit Birnen verglichen) Das in dem Fall den Anon_n00j weiter oben erwähnt das Strafmaß niedriger liegt könnte vllt. daran liegen das in unserem (ja achso so ungerechtem) Rechtssystem ein Unterschied zwischen Volljährigen und voll Strafmündigen Tätern und minderjährigen Tätern gemacht wird(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne
Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder
Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich
wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Der (Un-)Sinn des UrhG steht allerdings auf einem anderen Blatt und ist sicherlich nicht über den Vergleich zu anderen Starftaten/Vergehen zu definieren.
Ich persönlich finde das besagter P. noch ganz gut weggekommen ist, zudem finde ich die Strafe bzw. eine Bestrafung allgemein hier
angemessen da der Betrieb von kino.to einen kommerziellen Zweck erfüllte.
Geändert von Starflow (12.04.2012 um 11:45 Uhr)
Ich finde es auch hart.
Wenn jemand z.B. mit einem Schlagring erschlagen wird dann sagen die Menschen ja auch nicht "Der Hersteller dieser Ringe ist schuld".
Ist evt ein schlechtes Beispiel, nehmen wir eins aus der Forschung:
Es wird eine Schusswaffe entwickelt.
Irgendjemand bekommt diese Schusswaffe und erschießt einen Menschen. Ist jetzt der Forscher schuld? Nope. Wäre auch unsinn.
Ich habe keinen Plan wie sehr der Typ wirklich aktiv war, aber wenn er nur Programmiert hat sollte man bestimmt keine 4 Jahre dafür bekommen. Dann müsste man ja z.B. die PHP-Entwickler auch mit reinziehen. Wobei, die sichern sich ja in Ihren AGB's gegen sowas ab.
Klar wusste er evt, das es für etwas Illegales genutzt wird, aber trotzdem.
Gruß