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  1. #1
    Neuling
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    18.05.2012
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    1

    Standard Krankenschein = Arbeitstraining Wohnheim ?

    Hallo,
    ich weiß mein erster Post..bin aber auch noch nicht lange hier und weiß auch nie was ich sonst so schreiben soll. :lol
    Nun aber eine ernste Frage.
    Zuerst zur Erklärung:
    Ich bin mit 20 Jahre alt in einem Wohnheim für Psychisch Kranke (denkt bitte nichts falsches ^^) und muss da täglich neben Schule (Abendschule) und nächstes Jahr dann Abi usw.. 3 Stunden Arbeitstraining machen.
    Nun wollen die aber auch wenn ich ein Krankenschein habe das man das trotzdem macht die 3 Stunden..und ich will schließlich mal auch frei haben..zb wenn wir nächste Woche frei haben.
    Möchte einfach auch mal für Freunde da sein was ich sonst dadurch nie konnte.
    Dürfen die das überhaupt ? Darf ich mit Krankenschein 3 Stunden Arbeitstraining mit machen ? Das heißt darf ich damit draußen bei allem möglichen helfen umgraben..rumschleppen usw. was mich persönlich auch langsam ankotzt ?
    Wäre schön wenn ihr auch Gesetze postet.

    Hoffe ihr habt Ahnung.

  2. #2
    Kevin Lee Poulsen Avatar von Dexx
    Registriert seit
    29.06.2008
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    1.364

    Standard AW: Krankenschein = Arbeitstraining Wohnheim ?

    1. Der Arbeitgeber ist zumindest dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers objektiv feststeht, dieses beiden Arbeitsvertragsparteien bekannt ist, der Arbeitnehmer aber sehendes Auges gleichwohl arbeiten will, aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, den Arbeitnehmer von dieser Arbeit abzuhalten (LG Hamm, Az. 17 Sa 605/88).
    2. Die Grundregel lautet: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Wer also krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Andernfalls kann ihn der Arbeitgeber abmahnen und ihm im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden (4.2.1999, Az. 2 AZR 666/97).

    Wer sich jedoch wieder fit fühlt und etwas früher an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, sollte vorher die schriftliche Zustimmung des Arztes einholen und seine Krankenversicherung informieren. Dennoch braucht der Arbeitgeber sich darauf nicht einzulassen, sondern kann darauf bestehen, dass der Beschäftigte so lange zu Hause bleibt, wie es nach dem ursprünglichen Attest vorgesehen war.
    Sollte dir denke ich mal deine Frage beantworten.


  3. #3
    Neuling
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    1

    Standard AW: Krankenschein = Arbeitstraining Wohnheim ?

    Danke danke !! Und dies gilt quasi ja auch für dieses 3 Stunden Arbeitstraining ? (:

  4. #4
    Sobig Wurm Avatar von Leange
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    220

    Standard AW: Krankenschein = Arbeitstraining Wohnheim ?

    Eigentlich schon, allerdings bedeuted es auch dass du (eigentlich) kein meeting mit Freunden abhalten solltest ...

    Die Grundregel lautet: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird.
    MfG Leange

    P.S
    Ich bin mit 20 Jahre alt in einem Wohnheim für Psychisch Kranke (denkt bitte nichts falsches ^^)
    Kannst uns ja mal bei Gelgenheit erzählen wieso, damit wir nichts falsches denken.

    Freiheit stirbt mit Sicherheit

  5. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    kernel32.dll (31.05.2012)

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