Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    W32.Klez
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    Standard Frage wegen Untermieter

    Hi,

    Ich wohne noch bei meiner Mutter in der Wohnung. Meine Freundin ist seit ca. 3 Jahren bei mir.

    Unser Vermieter hatte noch nie etwas gesagt, und jetzt kommt er und fragte ob meine Freundin hier angemeldet ist. Er meinte dann i-was wegen Untermieter etc.

    Sie ist hier nicht gemeldet, schäft aber da.

    Ist das strafbar? - Muss sie angemeldet werden?

    MfG

  2. #2
    Richard Stallman Avatar von Sawyer
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    Standard AW: Frage wegen Untermieter

    Wenn sie nur bei dir schläft denke ich nicht. Wenn sie allerdings richtig bei dir mit wohnt könnte das schon zutreffen und sie muss angemeldet sein. Allerdings ist das nur meine Persönliche Einschätzung, wie das genau aussieht kann ich dir auch nicht explizit sagen.

    MfG, Sawyer

  3. #3
    W32.Klez
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    Standard AW: Frage wegen Untermieter

    Danke.

    Ich weiß nicht ab wann man Wohnen von schlafen unterscheiden kann. Sie schläft halt jeden Tag hier. Aber alles andere läuft über ihren angemeldeten Wohnsitz (Briefe, usw.).

    Aber wieso kommt er nicht direkt am Anfang sondern erst nach 3 Jahren. Somit kann man doch davon ausgehen das es den Vermieter auch vor 3 Jahren nicht gestört hat?

  4. #4
    Richard Stallman Avatar von Sawyer
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    Standard AW: Frage wegen Untermieter

    Diese Frage solltest du deinem Vermieter stellen. Wenn sie also nur bei dir schläft, kann man sicherlich nicht von einer Untermieter Situation sprechen.

  5. #5
    Stanley Jobson Avatar von Bonkers
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    Standard AW: Frage wegen Untermieter

    Haushalte
    Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammenwohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen.
    Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in
    der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt
    bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des
    Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber
    Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...N05bNVur1Bz24g

    Laut der Definition wohnt deine Freundin bei dir.

    Blackberry: der eine typ ist danach gestorben
    Bonkers: Echt?
    Blackberry: jep

  6. #6
    W32.Lovgate
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    Standard AW: Frage wegen Untermieter

    Könnte unter Umständen ein Kündigungsgrund sein.
    4096R/D5E32872 2012-05-20
    9484 5EBE C1E1 097D 73F4 F47B 7450 0306 D5E3 2872
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  7. #7
    W32.Klez
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    Standard AW: Frage wegen Untermieter

    Zitat Zitat von cby Beitrag anzeigen
    Könnte unter Umständen ein Kündigungsgrund sein.
    Ja aber doch nicht nach 3 Jahren erst? - Er wusste von Anfang an davon?

  8. #8
    W32.Lovgate
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    340

    Standard AW: Frage wegen Untermieter

    Das spielt keine Rolle. Vielleicht sucht er auch nur ein Kündigungsgrund.
    4096R/D5E32872 2012-05-20
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  9. #9
    W32.Klez
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    Standard AW: Frage wegen Untermieter

    Zitat Zitat von cby Beitrag anzeigen
    Das spielt keine Rolle. Vielleicht sucht er auch nur ein Kündigungsgrund.
    Das kann sein. Naja egal wir wohnen sowieso nicht mehr lange hier.

  10. #10
    CIH-Virus Avatar von NSK
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    Standard AW: Frage wegen Untermieter

    Ich weiß ich weiß ich weiß,man soll keine alten Themen aufwärmen, gibt aber sicherlich noch andere die sich dafür Interessieren.
    Also sie ist lt. Gesetz Untermietrin bzw. Anmeldepflichtig da sie über längeren Zeitraum kontinuierlich dort schläft/wohnt(Wie in dem Auszug ein paar Posts weiter vorne bereits aufgezeigt)
    Mögliche Gründe warum er das Anspricht:
    -Kündigungsgrund
    -Mietpreiserhöhung

    mfG
    Halte dich fern vom Geld, es kann Süchtig machen

    Zitat Zitat von blackberry Beitrag anzeigen
    Du könntest nicht falscher lie... ach was rede ich! Ich würde sogar jetzt fappen, wenn ich nicht beide Finger, meinen Penis und meine Nasenspitze zum Tippen benötigen würde.

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