Gehen wir einmal davon aus, dir gelingt dein Vorhaben und du erlangst ueber Schadsoftware das / die Passwoerter der besagten Person. Derjenige bermerkt das, regt sich furchtbar auf - ich kann mir schwer vorstellen, dass das seiner Zahlungsmoral helfen wird - und beschliesst dann seinerseits, dich aufgrund Paragraph 202a StGb bei der Polizei anzuzeigen. Selbst wenn dir rechtlich nichts nachgewiesen werden kann (Ich hoffe, dein Nickname hier ist in keinster Weise assoziierbar mit deinem realen Namen oder Daten, die mit deinem realen Namen in Verbindung gebracht werden koennen.), macht es nicht unbedingt einen guten Eindruck und die Chance, dass sich alles in deinen Gunsten aufloest mindert sich sehr deutlich.

Ja, deine Situation ist suboptimal. Ja, ich kann verstehen dass du dein Geld am liebsten gestern haben wollen wuerdest. Aber deine Rachefantasien bringen dich kein bisschen weiter. Eher im Gegenteil.