Ergebnis 1 bis 10 von 13

Baum-Darstellung

  1. #1
    W32.FunLove
    Registriert seit
    07.02.2007
    Beiträge
    154

    Standard Rechtliche Info zum "Musikdownload"

    Zu dem Thema: Raubkopien/Musik Downloads

    Wie kann man erwischt werden?

    Man kann eigentlich nur erwischt werden, wenn man Tauschbörsen wie (Limewire, BearShare usw.) nutzt, und die Funktion das Dateien wieder ins Netz gestellt werden von seinem eigenen Rechner nicht ausstellt. (Natürlich besteht ein Restrisiko, aber dieses ist sehr gering.)

    Höheres Risiko bei Tauschbörsen?

    Ja; es besteht ein höheres Risiko, wenn man bei Tauschbörsen saugt. Erst recht wenn man sich in diesem Bereich nicht auskennt. Es ist immer Sicherer bei Usenext oder Rapidshare zu saugen weil dort die Daten von Servern gesaugt werden und nicht von privat Rechnern.

    Wie machen SIE mich ausfindig?

    Also: Die Polizei beschäftigt sich mit diesem kaum bis gar nicht. Es gibt in Deutschland das Unternehmen ProMedia das mit einer Rechtsanwaltskanzlei zusammen arbeitet. Das Unternehmen arbeitet für die 6 größten Musiklabels aus Deutschland. Von diesen Labels bekommen sie die Titel, Alben usw. die sie suchen sollen. Die Mitarbeiter von ProMedia suchen also den ganzen Tag nach diesen Titeln, Alben usw. bei den bekannten und einschlägigen Tauschbörsen. Wenn sie den vorgegebenen Titel gefunden haben führen sie einen Testdownload durch. (Dieser Download dient auch als Beweismittel vor Gericht)
    Anschließend sichern sie noch die IP und diese geht dann an den Rechtsanwalt. Dieser fertigt dann die Anzeige an, die an die Staatsanwaltschaft geschickt wird. Diese ermittelt über die IP die Person, dem der Internet-Anschluss gehört. Und diese verschickt dann die Anzeige an den Betroffenen. (Es ist schon zu dem Fall gekommen das Staatsanwaltschaften Anzeigen von der Rechtsanwaltkanzlei abgelehnt haben.)

    Fakten und Zahlen?

    Die Staatsanwaltschaft stellt in der Regel 90% aller Verfahren ein wegen der Geringfügigkeit.
    Die Geldstrafen betragen durchschnittlich 2000-6000 €. Mir selber sind noch keine Fälle bekannt wo Personen wegen dem alleinigen Download angezeigt wurden.


    Gesetzliche Informationen:

    Internet-Piraterie

    Unter Internet-Piraterie versteht man das Angebot von Musikaufnahmen über das Internet (egal ob über http- oder ftp-Server oder in sog. Filesharing-Systemen) ohne Einwilligung der Rechteinhaber. Grundsätzlich ist das ungenehmigte Anbieten von Musik zum Herunterladen durch Dritte gemäß §§ 106, 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5 UrhG strafbar.

    Schlusswort!

    Fingerweg von Tauschbörsen und ab in den Musikladen.


    Rechtliche Absicherung:
    Für den kompletten Text übernehme ich keinerlei Haftung.
    Die geschützen Wörter wurden nur im Textzusammenhang verwendet und nicht missbräuchlich verwendet. Ich übernehme keine Haftung für Rechtschreibfehler.

    Mit freundlichen Grüßen

    Instailer(WdZdA) (15.10.2007)

    Quelle:http://www.antipiracy.de/
    Geändert von sn0w (08.04.2012 um 12:52 Uhr) Grund: Code Tags entfernt

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •