Als Kampfsportler kenn ich mich wohl einigermaßen mit dem Notwehr Paragraphen aus. Das hier könnte helfen weil man bestimmt sagen wird das ging über die Notwehr hinaus.
Sag du Hattest angst du wustest nich was du machen sollst, die verbindung von Angst und Alkohol konnte dich nicht mehr klar denken lassen.
Dann gilt das als Affekt-Handlung und bleibt straffrei
Code:
Intensiver Notwehrexzess.
Überschreitet der Verteidiger das Maß der Notwehr, so liegt ein intensiver Notwehrexzess vor. Der Verteidiger handelt in diesem Fall rechtswidrig, kann aber dennoch straflos bleiben, wenn er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (den sog. asthenischen Affekten) handelte.
Sag du hast aus dem Affekt heraus gehandelt, du hattest Angst weil das ,das erste mal war das dir sowas passiert. Und zusätzlich warst du noch verwirrt was das denn soll. so schnell wie er geschlagen hatt konntest du nicht so reagieren wei man es nach dem Normalen Menschenverstand machen sollte.