Mit der überraschend schnellen Veröffentlichung des heftig umkämpften
Zugangserschwerungsgesetzes in der aktuellen Ausgabe 6/2010 des
Bundesgesetzblattes am heutigen Montag tritt das Gesetz am morgigen Dienstag in Kraft. Die Bestimmungen zu Websperren im "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" sollen laut dem Willen der Bundesregierung aber zunächst vom eigentlich dafür zuständigen Bundeskriminalamt (BKA)
nicht angewendet werden. Stattdessen sei zunächst nachdrücklich mit Versuchen zum Löschen kinderpornographischer Inhalte direkt auf einschlägigen Servern durch die Wiesbadener Polizeibehörde und die Internetwirtschaft zu experimentieren.
Bundespräsident Horst Köhler (CDU) hatte mit der
Unterzeichnung des Gesetzes in der vergangenen Woche nach längerer Verzögerung und Prüfung auf formale Verfassungskonformität den Weg frei gemacht für das von Schwarz-Gelb ungeliebte Vorhaben. ...