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  1. #1

    Standard Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig!

    Das Bundesverfassungsgericht hat soeben das Urteil verkündet. Das Gesetzt zur VDS ist unzulässig und alle bisher gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden!

    Das ist doch mal klasse!

    Das Bundesverfassungsgericht sprach am Morgen des heutigen Dienstag sein Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Nun steht fest: Die massenhafte Datensammlung ist komplett verfassungswidrig - allerdings nur in der aktuellen Umsetzung.


    Lange hatten Datenschützer diesen Tag herbeigesehnt: gegen 10 Uhr morgens sprachen Deutschlands höchste Richter ihr seit drei Jahren sehnsüchtig erwartetes Urteil. Die Vorratsdatenspeicherung war von Beginn an höchst umstritten. Gegner hielten sie von Anfang an für verfassungswidrig, was sie mit unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre, aber auch der Aufhebung der Unschuldsvermutung begründeten. Mit aufwendigen Studien wurde belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung viele Menschen in ihrem Kommunikationsverhalten beeinflusst. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten beklagten Probleme bei der Durchführung ihrer Arbeit. Vielen Internet-Providern war die Maßnahme ebenfalls ein Dorn im Auge, verursachte sie doch erhebliche Arbeit und Kosten.
    Die Befürworter dagegen sahen in der Vorratsdatenspeicherung stets einen wichtigen Beitrag zur Verbrechensbekämpfung. Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kinderpornographie - all das, so die meist konservativen Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, könne nur mit Hilfe der gespeicherten Verbindungsdaten effektiv bekämpft werden.
    Die Verfassungsrichter zeigten sich skeptisch; schränkten per mehrfach verlängerter einstweiliger Anordnung den Zugriff auf die Daten erheblich ein. Zu wenig, so viele Datenschützer - die Sammlung der Daten und mögliche Datenlecks richteten bereits erheblichen Schaden an. Trotzdem machte diese Entscheidung den Aktivisten Hoffnung, dass die Vorratsdatenspeicherung womöglich vor Gericht scheitern würde.
    Die nun verhandelte Verfassungsbeschwerde wurde - auch wenn zunächst nur drei Klagen exemplarisch ausgewählt wurden - insgesamt von fast 35.000 Menschen unterzeichnet. Erhebliche Erwartungen wurden also in die acht Richter in den roten Roben gesetzt. Allen konnten sie es kaum recht machen. Zuletzt, das wissen wir nun, jubelten die Datenschützer. Die Vorratsdatenspeicherung ist voll inhaltlich verfassungswidrig; sie widerspricht dem Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses. Die entsprechenden Gesetze wurden voll inhaltlich für ungültig erklärt. Und nicht nur das: auch eine sofortige Löschung der bereits gesammelten Daten wurde angeordnet.
    Für eine Vorlage an den europäischen Gerichtshof bestehe kein Anlass, so die Richter. Es sei nämlich grundsätzlich möglich, die Richtline verfassungskonform umzusetzen, wenn die Datensicherheit und andere Anforderungen besonders beachtet würden. So müssten die Daten verschlüsselt gespeichert und übermittelt und Zugriffe darauf transparent gemacht und sorgfältig kontrolliert werden. Zudem dürfte der Zugriff nur bei schweren Straftaten erfolgen. Das sei beim bisherigen Gesetz allerdings nicht der Fall. Es könnte allerdings heißen, dass in Zukunft eine neue Umsetzung der EU-Richtlinie bevorsteht - dann mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
    Quelle: http://www.gulli.com/news/richter-ki...ung-2010-03-02
    Geändert von Suicide (02.03.2010 um 09:24 Uhr) Grund: Automerged Doublepost

    [...]monkey see monkey do
    dont ever make the first move
    just let em' come to you
    cause they always gunna see and do what the other one do
    so let em' come to you
    the rest of us follow suit
    monkey see monkey do
    [...]


  2. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    CyphaX (02.03.2010), Dexx (02.03.2010), H4CK0R (02.03.2010), H4x0r007 (02.03.2010), J0hn.X3r (02.03.2010), Morchl^2oo7 (02.03.2010), Nicke (02.03.2010), NSGR (02.03.2010), Numati (02.03.2010), Omegavirus (02.03.2010), PHAese² (02.03.2010), pima (02.03.2010), Pr0g4mer (02.03.2010), Rec.127 (03.03.2010), Runner (02.03.2010), Sawyer (02.03.2010), sTalk3er (02.03.2010)

  3. #2
    Bugbear Wurm Avatar von Geier
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    05.06.2007
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    Standard

    Ich würde sagen ein Sieg für das Volk

  4. #3
    Jahrelanger Discopumper Avatar von aKiller47
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    Standard

    Grandiose Leistung, wirklich ein Vortschritt. Und auch schön zusehen das die führenden Parteien das Gericht nicht beeinflussen !
    We don't talk to police
    We don't make a peace bond

  5. #4
    W32.FunLove
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    hammer geil endlich wieder normal im internet bewegen ohne zu denken jemand beobachtet uns

    habe das auch grade bei zeit.de gelesen

    http://www.zeit.de/digital/datenschu...tenspeicherung
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    (B) Mailversandservice
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    (B) Webseite Promo ( Besucher)
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    (S) Andere Accounts die ich nicht habe

  6. #5
    Schlauer Typ xD
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    sehr schön anders hätte es auch nicht kommen dürfen...hab genau letzte nacht darüber nachgedacht

  7. #6
    Bugbear Wurm Avatar von CyphaX
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    Gute Urteil, endlich mal was vernünftiges
    Danke für die Info.

    Mfg CyphaX

  8. #7
    Bad Times Virus Avatar von H4CK0R
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    534

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    Bin heute auch schon um 10 Uhr am Radio gesessen um das urteil zu hören ich muss sagen grandios .... aber erhlich ... die BRD hat sich ja wiklich schon viel blödsin angestellt bis etz.... ( Datendisk gekauft und son Dreck) In dem Sinne ... mögen wir noch viele viele Jahre Anonym handeln können

    Danke für die ausführliche Info .....

    Mfg
    :!!! Ein THX in Ehren, kann niemand verwähren :!!!
    BM
    (4|22|0)
    Haltet euch an die Forenregeln.

  9. #8
    W32.Klez
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    21.07.2007
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    404

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    Naja, das Urteil besagt ja einfach nur, dass das Gesetz wie es im Moment besteht Verfassungswidrig ist, aber dass gegen einen genmerelle Datenspeicherung nichts spricht. Dies müsse aber an klare bedingungen anknüpfen.... Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten sehen, welche reaktion aus Berlin kommt.

  10. #9
    Kevin Lee Poulsen Avatar von Dexx
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    1.364

    Standard

    Es wird gewisse Einschränkungen geben, welche aber z.Z. irrelevant sind, endlich mal grandiose positive Nachrichten, welche ich heute um 10im Radio gehört habe.


  11. #10
    Bad Times Virus
    Registriert seit
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    602

    Standard

    Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider?
    Nein. Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.
    Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht. Dazu ist dem Gericht zufolge aber "ein hinreichender Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr" vonnöten. Eine weitere Einschränkung: "Die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden."
    Die gleichen Regeln dürften weiterhin für Menschen gelten, die etwa in Internet-Foren Verleumdungen, oder Beleidigungen hinterlassen oder auf andere Weise vermeintlich anonym gegen Gesetze verstoßen - ihre Identität herauszufinden, bleibt relativ einfach.

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