Der beliebte Filehoster RapidShare hat den Prozess gegen den Erotikanbieter "Perfect 10" in den USA gewonnen.
Vor wenigen Wochen berichteten wir über eine Klage von Perfect 10, einem Erotikanbieter aus den USA. Dieser hatte gegen die RapidShare AG geklagt. Nach Ansicht der Kläger würde der Filehosting-Dienst deren Urheberrechte verletzen. Das Verfahren wurde nun vor einem US-Bezirksgericht verhandelt. Die Klage scheiterte jedoch.
Der Filehoster nahm das Urteil des Gerichts sehr positiv auf, und erklärte in einer Pressemitteilung, dass es nicht gelungen sei "das Geschäftsmodell des weltweit führenden 1-Click-Filehosters RapidShare AG zu diskreditieren und als illegal zu brandmarken."
Das Gericht hatte den Antrag der Kläger in vollem Umfang zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts könne RapidShare als Anbieter eines Filehosting-Dienstes keine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen werden. Darüber hinaus sei selbst Perfect 10 nicht in der Lage gewesen, die Fundorte der urheberrechtlich geschützten Inhalte zu benennen. Infolge dessen wäre der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abzulehnen.
Der Gründer der RapidShare AG, Christian Schmid, begrüßte das Urteil: "Die Sichtweise, dass RapidShare im Gegensatz zu anderen Filehostern keine Urheberrechtsverletzungen fördert, scheint sich allmählich durchzusetzen. Dass dies nun auch in den USA anerkannt wird, ist ein Meilenstein für uns. Wir sind froh, dass das Gericht in Kalifornien der abenteuerlichen Argumentation von Perfect 10 nicht gefolgt ist und freuen uns darauf, auch in Zukunft den großen Unterschied zwischen RapidShare und illegalen Sharehostern verstärkt hervorzuheben."
Trotz des positiven Urteils in den USA ist es jedoch keinesfalls so, dass die RapidShare AG überall solch juristische Erfolge einfahren würde. Vor allem vor deutschen Gerichten hatte der Filehoster in der Vergangenheit größtenteils schlechte Karten.
Quelle: www.gulli.com