Was ich noch darstellen wollte: Ich hoffe ich kann das unjuristisch präzise genug erklären. Alkohol ist nur dann schuldmindernd, wenn das Trinken selbst nicht im Konnex zur Straftat steht. Also jemand trinkt und dann während des Rausches (ich meine hier keinen Vollrausch) begeht er eine Straftat, weil seine Hemmschwelle oder sonst was herabgesetzt ist (zB bei Vorsatzdelikt) oder weil er nicht so gut reagieren kann (zB beim Fahrlässigkeitsdelikt). Der subjektive Tatvorwurf kann in diesem Fall nur geringer sein als sonst, eigentlich eine logische Sache und hier wird Alkohol nicht anders behandelt als sonstige schuldmindernde Faktoren. Eine differenzierte Behandlung wäre system- und außerdem zweckwidrig, denn sie würde am strafrechtlichen Präventionszweck vorbeigehen.
In allen anderen Fällen zB jemand betrinkt sich, obwohl er weiß, dass er nachher mit dem Auto nachhause fahren muss, fährt dann nach Hause und verursacht einen Unfall so wirkt dies sogar strafverschärfend, weil ein höherer Schuldgehalt vorliegt (nicht weil er auch noch wegen Alkohol im Straßenverkehr bestraft wird).
Genauso bewirkt Mut antrinken vor einer Straftat keinerlei Schuldminderung.
Genausowenig kann zB jemand, der weiß, dass er unter Alkoholeinfluss aggressiv wird und dies in Kauf nimmt Alkohol als schuldmindernd geltend machen.
Und vielleicht nochmals zu einem oft diskutierten Fall, der schon zu vielen Unsinnigen Berichten in Zeitungen geführt hat:
Jemand betrinkt sich, um als Unzurechnungsfähiger eine Straftat zu begehen. In so einem Fall bleibt jemand voll strafbar, selbst wenn er zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war (sog. actio libera in causa).
Man muss das also differenziert betrachten. Eines ist jedenfalls falsch: Die Darstellung in der Öffentlichkeit, dass man unter Alkoholeinfluss einen Bonus bekommt.