Zitat Zitat von Freepler
530 Widerruf der Schenkung
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

Sprich, wenn mir jetzt einer was schenkt und ich geh zu seiner Mutter hin und sage: "Du Nutte", dann kann man die Schenkung rechtlich unwirksam machen??

loool