Rapidshare.com will Auflagen befolgen

|Der One-Click-Hoster Rapidshare kämpft mit den Herausforderung, das illegale Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte zu erschweren. Die Firma muss aber auf ein Gerichtsurteil reagieren, in dem ihr bisheriges Geschäftsmodell als unrechtmäßig bezeichnet worden war.

Das Hamburger Oberlandesgericht hatte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil festgestellt, dass Rapidshare "alles Zumutbare" tun müsse, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

Rapidshare besitze die Pflicht, Uploads proaktiv auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu überprüfen. Das Gericht gab der Firma dazu zwei Möglichkeiten: Entweder müsse Rapidshare die Identität seiner Nutzer über Nutzernamen und IP-Adressen erfassen, um die Uploads von Wiederholungstätern genauer zu inspizieren, oder gleich alle hochgeladenen Dateien auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen.

Rapidshare-COO Bobby Chang erklärte dazu jetzt auf Anfrage von ORF.at, dass sich seine Firma derzeit mit den neuen Anforderungen auseinandersetze. "Wir arbeiten an einer Lösung, die einerseits den neuen Vorgaben des Gerichts gerecht wird und andererseits die Privatsphäre der User schützt", so Chang.

Rapidshare.com ist ein One-Click-Hoster, der seinen Nutzern das kostenlose Speichern und den Tausch von Dateien ermöglicht. Das Angebot der Firma umfasst eigenen Angaben zufolge 4,5 Petabyte Speicherplatz.

* Rapidshare
* Eingeschränkte Prüfpflicht für Rapidshare

Warez-Links werden gelöscht

Rapidshare war bereits in der Vergangenheit gegen die Verbreitung von Inhalten aktiv geworden, wenn man dazu von Urhebern aufgefordert wurde. Im Urteil heißt es dazu, dass die Firma sechs Angestellte zur Löschung und Sperrung von Inhalten beschäftigt. Die Einstellung von vier weiteren Mitarbeitern für diese Aufgaben sei geplant.

Diese Angestellten bearbeiten nicht nur Beschwerden und Abmahnungen von Rechteinhabern, sondern besuchen regelmäßig auch rund 600 Rapidshare-Link-Sites, um die dort verlinkten Inhalte zu sperren. Rapidshare bietet Urhebern außerdem die Möglichkeit, eigenhändig über spezielle Zugänge Inhalte zu löschen, die von Nutzern unrechtmäßig hochgeladen wurden.

Rapidshare hat zudem mit der Implementierung von Filtern begonnen, die das wiederholte Hochladen bereits beanstandeter Inhalte verhindern sollen. Die Firma setzt dazu auf eine Kombination von Wortfiltern und MD5-Filtern, um sowohl den Titel als auch den Hash-Wert einer Datei zu berücksichtigen.
MD5-Filter nicht genug

Das Hamburger Oberlandesgericht befand jedoch, dass diese Filter allein nicht ausreichen. Nutzer könnten diese Filter einfach umgehen, indem sie den Titel oder auch den Inhalt einer Datei geringfügig änderten. So stellte das Gericht zum MD5-Filter fest: "Hierfür ist das Verfahren letztlich [...] nicht vorgesehen, denn das Verfahren prüft in erster Linie die Integrität einer Datei."

Die Wahl der richtigen Filter ist immer wieder ein zentraler Punkt von Urheberrechts-Prozessen. So setzte die Tauschbörse Napster ebenfalls auf eine Kombination von Hash-Werten und Stichwörtern - und scheiterte damit vor Gericht.

Die Musikindustrie favorisiert dagegen den Einsatz von Fingerabdrucktechnologien wie etwa die der US-Firma Audible Magic, bei der Software Songs anhand ihrer akustischen Eingenschaftern erkennt. In Rechtsstreit vor dem Hamburger Oberlandesgericht ging es jedoch um Software-Kopien, die von Musikfiltern ebenfalls nicht erkannt werden.

* Audible Magic

Archive müssen entpackt werden

Das Gericht brachte deshalb einige andere Möglichkeiten für Rapidshare ins Spiel, um gegen illegale Uploads vorzugehen. Ein Ansatz sei, die Identität aller Nutzer über IP-Adressen festzustellen.

Wenn ein Nutzer dann ins Visier der Rechteinhaber gerate, könne Rapidshare ganz einfach all seine zukünftigen Uploads überwachen. Rapidshare sei zu einer solchen Überwachung auch dann verpflichtet, wenn es sich um dynamische IP-Adressen handle, die "einer Mehrheit von Nutzern oder sogar einem ganzen Stadtteil zugeordnet" seien. Eine andere Möglichkeit sei, die anonyme Nutzung über dynamische IP-Adressen komplett zu verbieten.

Das Gericht befand jedoch, dass Rapidshare offenbar kein Interesse an der Identifizierung seiner Nutzer habe. Das auf völliger Anonymität seiner Nutzer Geschäftsmodell der Firma sei allerdings "von der Rechtsordnung nicht gebilligt". Letztlich komme deshalb nur eine "einschränkungslose Prüfungspflicht" aller hochgeladenen Dateien in Frage. "Sofern [...] gepackte Dateien hoch geladen werden, haben die Antragsgegner diese Dateien vor der Einstellung in ihren Dienst zu entpacken", so das Gericht. Der Upload passwortgeschützter Dateien sei unter Umständen komplett zu verhindern.
Deutsches Urteil ist relevant

Rapidshare-Nutzer glauben in der Regel, dass der Dienst sich als Schweizer Unternehmen nicht an derartige Urteile zu halten hat.

Dem widersprach COO Chang gegenüber ORF.at: "Rapidshare arbeitet international und hat auch deutsche Kunden. Deshalb ist das Urteil natürlich schon von Belang."

Chang kritisierte jedoch, dass sein Unternehmen von deutschen Gerichten immer wieder verschiedene Vorgaben bekomme. "Die mangelnde Rechtssicherheit führt zu immer neuen Prozessen, in denen die neu implementierten technischen Verfahren sowie die neu etablierten Prozesse in der Abuse-Abteilung immer wieder infrage gestellt werden", erklärte er. "Unser Ziel ist Rechtssicherheit. Wir benötigen einen gesetzlichen Rahmen, an den wir uns halten können."
Anmerkung der Redaktion

Die Rapidshare AG kontaktierte futurezone nach dem Erscheinen dieses Artikels, um ihre Position zu präzisieren. Die Firma erklaerte dazu, dass die proaktive Kontrolle der Uploads ihrer Nutzer "technisch und rechtlich" unmöglich sei. Zwar wolle man den Vorgaben des Hamburger Gerichts gerecht werden, eine Kontrolle von Uploads werde es jedoch nicht geben. Details zur geplanten Lösung gab die Firma nicht.

http://futurezone.orf.at/stories/316067/


ich finds einfach scheiße es sollte auch Freiheit im Inet geben !!!
einfach HARD



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20. Dezember 2008
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