Wie verhält es sich aber wenn ein EU-Bürger bei uns hostet? Wenn Sie einen Vertrag über Webhosting/Server schließen, dann gilt für Sie US-Recht unabhängig von ihrem Wohnort. Nach den allgemeinen Regelungen des internationalen Privatrechts gilt in Fällen, in denen ein Kunde im Ausland Speicherplatz auf einem Server anmietet, das Recht des Staates, mit dem der Vertrag die engste Verbindung aufweist.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Vertragsparteien eine andere Vereinbarung getroffen haben oder die ausländische Rechtsordnung das deutsche Recht für anwendbar erklärt.
Den engsten Bezug wird ein solcher Vertrag immer zu dem Staat haben, in dem die vertraglichen Leistungen erbracht werden. Also mit dem Staat, in dem sich der Server bzw. der Anbieter befindet.
Dies führt dazu, dass ein zwischen einem Deutschen und einer US-Firma geschlossener Vertrag, dem amerikanischen Recht unterliegt.
Diese Aussage habe ich von einer Kanzlei eines Hosters (Rechtsabteilung) bekommen und der Hoster ist recht bekannt, weshalb ich dies für seriös ansehe. Also muss ich doch nach dem Gesetz in Malaysia / Russland / USA / Sonstwas verurteilt werden?