Ich hatte früher mal sone ähnliche Situation. Es gab einen Diebstahl und alle Schulränzen sollten durchsucht werden. Da habe ich auch einfach verweigert und sie konnten nichts machen, es gab auch keine weiteren Konsequenzen. ( ich habe nichts gestohlen, trotzdem lasse ich nicht einfach jemanden meine Sachen durchsuchen )

Wenn sie nichts konkretes haben, sollte also nichts passieren. Eine Verweigerung alleine stellt denke ich keinen tatkräftigen Grund dar.